Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 51 vom 7.12.2005 Seite 1315 bis 1334
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005 - 56-36.08.09 - |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005 - 56-36.08.09 -
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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005
- 56-36.08.09 -
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind auf der Basis des Zahlenmaterials für das Jahr 2004 neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren
Dienst 66 Euro
gehobenen
Dienst 51 Euro
mittleren
Dienst 41 Euro
einfachen
Dienst 31 Euro.
Eine vom Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte
Übersicht ist als Anlage beigefügt. Die Kosten je Arbeitsstunde für das
Jahr 2004 liegen bei allen Laufbahngruppen unterhalb der Sätze, die für das
Jahr 2003 ermittelt wurden. Dies begründet sich in der Erhöhung der
regelmäßigen Arbeitszeit wie auch der Streichung des Urlaubsgeldes und der
Kürzung der jährlichen Sonderzuwendung (jetzt: Sonderzahlung) bei den
Beamtinnen und Beamten.
Anlage
- MBl. NRW. 2005 S. 1317