Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 7 vom 11.2.2005 Seite 149 bis 168

Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2005/2006 „Unser Dorf hat Zukunft“ Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.1.2005
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2005/2006 „Unser Dorf hat Zukunft“ Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.1.2005

II.

Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2005/2006
„Unser Dorf hat Zukunft


Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 13.1.2005

Hiermit schreibe ich den

Landeswettbewerb 2005/2006 „Unser Dorf hat Zukunft“

aus. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für den Bundeswettbewerb 2007 „Unser Dorf hat Zukunft“. Er wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben.

Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Mit der Durchführung habe ich die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beauftragt, sie arbeitet zusammen mit:
- der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) und den anerkannten Naturschutzverbänden
- der Bezirksregierung Münster Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde NRW
- den kommunalen Spitzenverbänden
- den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, Ämter für Denkmalpflege
- den Verbänden der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes im Rheinland und in Westfalen-Lippe
- den Landfrauenverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
- den Landesverbänden der Gartenbauvereine und der Heimatvereine im Rheinland und in Westfalen-Lippe
- dem Tourismusverband Nordrhein-Westfalen.

1
Ziele des Wettbewerbes

Der Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“ ist in den letzten 40 Jahren zu einem Motor in der dörflichen Entwicklung geworden. Der Dorfwettbewerb ist stetig fortentwickelt worden. So stehen heute die nachhaltige Entwicklung und das bürgerschaftliche Engagement stärker als früher im Vordergrund. Mit dem neuen Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern, die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und die Stärkung der regionalen Identität im Wettbewerb besondere Berücksichtigung finden.

Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mitzugestalten und damit auch im Sinne einer lokalen Agenda 21 einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten. Der ländliche Raum wird nach wie vor durch Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft geprägt. Er ist aber auch ein bedeutender Standort für Arbeiten und Wohnen. Darüber hinaus wird die Ausgleichsfunktion des ländlichen Raums für Natur und Umwelt, Erholung und Freizeit zunehmend wichtiger.

Es ist Ziel des Wettbewerbes, die vielfältigen Funktionen der Dörfer darzustellen, vorbildliche Beispiele zu präsentieren und danach Anreize für die weitere Entwicklung des ländlichen Raums zu geben. Initiative und Eigenverantwortung sind die Fundamente des Zusammenlebens der Menschen. Ihre Lebensqualität im Dorf hängt in entscheidendem Maße von verantwortlicher Nutzung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Potenziale ab. Dieses Ziel kann durch die Dorfbewohner selbst im Zusammenwirken mit ihrer Gemeinde erreicht werden.

Die Dörfer werden daher angeregt, ihre kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, baulichen und ökologischen Strukturen zu erhalten und diese im Sinne einer Zukunftssicherung weiter zu entwickeln. Der Wettbewerb will motivieren, Perspektiven für Dorf und Region eigenverantwortlich aufzubauen und nachhaltig umzusetzen. Diese Zielsetzung entspricht auch den Anforderungen einer lokalen Agenda 21.

Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes zu fördern,
- Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern, wo möglich neue zu schaffen,
- die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,
- die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf bewusst zu gestalten, zu pflegen und für die Zukunft weiter zu entwickeln. Er stellt beispielhafte Leistungen und Lösungsansätze heraus und regt weitere Orte zu eigenen Aktivitäten an.

2
Bewertung der Dörfer

Auf der Grundlage des nachfolgenden Bewertungsrahmens nimmt die Bewertungskommission eine Gesamtbewertung des teilnehmenden Dorfes vor. Die Einzelmaßnahmen werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammen geführt und entsprechend bewertet. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher regionaler, sozialer und finanzieller Ausgangssituationen eines jeden Dorfes werden gemeinsame Leistungen der Bürger vorgestellt, die für ihr Dorf bedeutsam sind und seine nachhaltige Entwicklung fördern.

Alle Aktivitäten im Rahmen einer lokalen Agenda 21 fördern die Gesamtbewertung. Grundsätzlich werden bei der Bewertung die Ausgangslage, die sich aus ihr ableitenden Gestaltungsmöglichkeiten und die im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb erbrachten Leistungen des Dorfes und seiner Bürger berücksichtigt. Initiative und die Bereitschaft, Eigenverantwortung für eine umfassende Ortsentwicklung zu übernehmen, steht in allen Bereichen der Bewertung im Vordergrund.

2.1
Bewertungsbereiche

Konzeption und deren Umsetzung: bis 10 Punkte

Zielsetzung:

Verbesserung der Lebensqualität und Erhaltung des unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakters in bürgerschaftlicher Mit- und Eigenverantwortung, gegebenenfalls Erarbeitung eines Dorfmarketing mit Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte oder einer lokalen Agenda 21, Auseinandersetzung mit dem demographischen Wandel.

Mögliche Maßnahmen:

Ideen, Konzepte und Planungen der Bürger und der Kommunen, zum Beispiel für zeitgemäße Wohnformen auf dem Land, Straßenverkehr, öffentlichen Personennahverkehr oder Bürgerbus, Regenwassernutzung, Energieversorgung, Abfallentsorgung u.a.

Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen: bis 15 Punkte

Zielsetzung:

Sicherung der Grundversorgung, Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und Fremdenverkehr und weitergehende Nutzung örtlicher Erwerbs- und Versorgungspotenziale in unternehmerischer und bürgerschaftlicher Eigeninitiative, besonders in privaten und individuellen Aktivitäten.

Mögliche Maßnahmen:

Geschäfte zur örtlichen Versorgung, darunter auch landwirtschaftlicher Direktvermarktung, Erhalt gewerblicher Einrichtungen und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Dienstleistung, Gewerbe, Handel, Telekommunikation, Gastronomie, Fremdenverkehr u.a.

Soziales und kulturelles Leben: bis 20 Punkte

Zielsetzung:

Förderung des Gemeinschafts- und Zusammenlebens von Alt- und Neubürgern sowie Einbindung von Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen und Herkunft in der Dorfgemeinschaft, generationsübergreifende Initiativen

Mögliche Maßnahmen:

Soziale, kulturelle und kirchliche Einrichtungen, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Senioren und Vereine, Sport, Vereinsleben, Selbsthilfeleistungen und Gemeinschaftsaktionen, landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften, Dorffeste, Hilfsaktionen, u.a. mehr.

Baugestaltung und Entwicklung: bis 20 Punkte

Zielsetzung:

Erhaltung der ortsbildprägenden Bausubstanz, nachhaltige, dem Bedarf entsprechende Siedlungsentwicklung und Baugestaltung.

Mögliche Maßnahmen:

Denkmalpflege und Pflege der Baukultur, sparsamer Umgang mit Flächen, Eingliederung von Neu- und Umbauten in das Ortsbild, Einsatz umweltverträglicher Materialien und Techniken beim Bauen, zukunftsfähige Architektur- und Energiekonzepte, Um- und Weiternutzung vorhandener, auch ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude u.a.

Grüngestaltung und Entwicklung: bis 20 Punkte

Zielsetzung:

Dorfgestaltung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, Erhaltung und Entwicklung naturnaher Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt im Dorf.

Mögliche Maßnahmen:

Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Gärten, öffentlichen Freiflächen, Friedhöfen und Schulgärten, Flächenentsiegelung, Blumenschmuck, Fassadenbegrünung, Verwendung standortgerechter, gegebenenfalls heimischer Bäume und Sträucher, Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern, Erhaltung von Hecken- und Mauersäumen.

Dorf und Landschaft: bis 15 Punkte

Zielsetzung:

Gestaltung des Ortsrandes, Einbindung in die Landschaft, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile einschließlich Bewirtschaftung einer vielfältigen Kulturlandschaft, Förderung des Biotop- und Artenschutzes.

Mögliche Maßnahmen:

Sicherung und Entwicklung vorhandener Trocken-, Feucht- und Kulturbiotope, Pflege von Stillgewässern, Bächen und deren Ufern, Verwendung heimischer Gehölze bei Pflanzmaßnahmen, ordnungsgemäße Landbewirtschaftung, Anlage und Pflege von Freizeit- und Erholungsanlagen.

2.2
Landesbewertungskommission

Eine sachverständige Bewertungskommission bewertet die Teilnehmer am Landeswettbewerb. Die Bewertungskommission setzt sich zusammen aus
- Vertretern der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Vertretern der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)
- Bezirksregierung Münster, Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde Nordrhein-Westfalen
- den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen
- den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
- den Verbänden der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes im Rheinland und in Westfalen-Lippe
- den Landfrauenverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
- den Landesverbänden der Gartenbauvereine und der Heimatvereine im Rheinland und in Westfalen-Lippe
- dem Tourismusverband Nordrhein-Westfalen.

Die Landesbewertungskommission wird im Sommer 2006 den Entscheid auf Landesebene durchführen. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.3
Auszeichnungen

Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten (zum Beispiel ökologische Maßnahmen, soziale und kulturelle Leistungen, unternehmerische Initiativen, Dorfmarketing oder besondere gestalterische Details) werden Sonderpreise vorgesehen.

3
Durchführung des Wettbewerbes

3.1
Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit vorwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Das Dorf wird von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet (siehe 4.1). Eine Meldung kann auch durch den/die Ortsvorsteher/in oder durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als zehn Teilnehmern im Kreis wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Gebietsentscheid vorausgesetzt (siehe 3.2).

Nichtteilnahmeberechtigt sind:
- Orte, die aus den Landeswettbewerben 2000 und 2003 als Landessieger hervorgegangen sind
- Orte, die in den Bundeswettbewerben 1998 - 2004 mit einer Goldplakette ausgezeichnet wurden.

3.2
Kreis- und Bezirkswettbewerb

Die Kreise und kreisfreien Städte führen bereits im Jahr 2005 als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2006 einen Kreiswettbewerb durch. Die Kreisbewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt.

Bei der Auswahl der Mitglieder der Kreisbewertungskommission soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinne der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine, im besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatverbände berücksichtigt werden.

Für Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich weniger als zehn Ortsteile am Wettbewerb beteiligen, trifft eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Bewertungskommission die Vorentscheidung. Im Interesse der Entwicklung von ländlich strukturierten Gemeindeteilen der Ruhrgroßstädte und Städte der angrenzenden Ballungsrandzone kann ein eigenständiger Bezirkswettbewerb „Ruhrgebiet“ im engen Einvernehmen zwischen der Landwirtschaftskammer, dem Kommunalverband Ruhr und den beteiligten Städten durchgeführt werden.

3.3
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb

Von den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können
ab 10 Ortsteile 1 Kreissieger,
ab 30 Ortsteile 2 Kreissieger,
ab 50 Ortsteile 3 Kreissieger,
ab 70 Ortsteile 4 Kreissieger,
ab 90 Ortsteile 5 Kreissieger,
ab 110 Ortsteile 6 Kreissieger,
ab 130 Ortsteile 7 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.

4
Anmeldung und Termine

4.1
Kreiswettbewerbe 2005

Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2005 (siehe 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2005 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.

4.2
Landeswettbewerb 2006

Die Kreise übersenden der
Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen
z. Hdn. Frau Annegret Dedden im Gartenbauzentrum
Hans-Tenhaeff-Str. 40-42, 47638 Straelen
bis spätestens 31.10.2005 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile unter Angabe der Einwohnerzahl und des Namens der Gemeinde. Die Kreissieger (siehe 3.3) sind der Landwirtschaftskammer nach Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum 31.12.2005, zu melden.

4.3
Bundeswettbewerb 2007

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2007 wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2007 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) meldet die Landessieger bis zum 1. Juni 2007 zur Teilnahme an.

Eine sachverständige Bewertungskommission, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft berufen wird, beurteilt die Leistungen der teilnehmenden Dörfer.

Sie ermittelt die Bundessieger im Sommer 2007.

Düsseldorf, den 13. Januar 2005

Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Bärbel   H ö h n

- MBl. NRW. 2005 S. 165