Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 7 vom 11.2.2005 Seite 149 bis 168
Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2005/2006 „Unser Dorf hat Zukunft“ Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.1.2005 |
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2005/2006 „Unser Dorf hat Zukunft“ Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.1.2005
II.
Ausschreibung des
Landeswettbewerbs 2005/2006
„Unser Dorf hat Zukunft“
Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 13.1.2005
Landeswettbewerb 2005/2006 „Unser Dorf hat Zukunft“
Die
Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat der Ministerpräsident des Landes
Nordrhein-Westfalen übernommen. Mit der Durchführung habe ich die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beauftragt, sie arbeitet zusammen
mit:
- der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) und den
anerkannten Naturschutzverbänden
- der Bezirksregierung Münster Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde NRW
- den kommunalen Spitzenverbänden
- den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, Ämter für
Denkmalpflege
- den Verbänden der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes
im Rheinland und in Westfalen-Lippe
- den Landfrauenverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
- den Landesverbänden der Gartenbauvereine und der Heimatvereine im Rheinland
und in Westfalen-Lippe
- dem Tourismusverband Nordrhein-Westfalen.
Ziele des Wettbewerbes
Der
Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer
verantwortlich mitzugestalten und damit auch im Sinne
einer lokalen Agenda 21 einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen
Räume zu leisten. Der ländliche Raum wird nach wie vor durch Gartenbau, Land-
und Forstwirtschaft geprägt. Er ist aber auch ein bedeutender Standort für
Arbeiten und Wohnen. Darüber hinaus wird die Ausgleichsfunktion des ländlichen
Raums für Natur und Umwelt, Erholung und Freizeit zunehmend wichtiger.
Es
ist Ziel des Wettbewerbes, die vielfältigen Funktionen der Dörfer darzustellen,
vorbildliche Beispiele zu präsentieren und danach Anreize für die weitere
Entwicklung des ländlichen Raums zu geben. Initiative und Eigenverantwortung
sind die Fundamente des Zusammenlebens der Menschen. Ihre Lebensqualität im
Dorf hängt in entscheidendem Maße von verantwortlicher Nutzung und
Weiterentwicklung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen
Potenziale ab. Dieses Ziel kann durch die Dorfbewohner selbst im Zusammenwirken
mit ihrer Gemeinde erreicht werden.
Die
Dörfer werden daher angeregt, ihre kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen,
baulichen und ökologischen Strukturen zu erhalten und diese im Sinne einer
Zukunftssicherung weiter zu entwickeln. Der Wettbewerb will motivieren,
Perspektiven für Dorf und Region eigenverantwortlich aufzubauen und nachhaltig
umzusetzen. Diese Zielsetzung entspricht auch den Anforderungen einer lokalen
Agenda 21.
- das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen
Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die
Gestaltung des Lebensumfeldes zu fördern,
- Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu
entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu
nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene
Arbeitsplätze zu sichern, wo möglich neue zu schaffen,
- die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten
historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher
Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,
- die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der
Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu
machen und zu stärken.
Bewertung der Dörfer
Alle
Aktivitäten im Rahmen einer lokalen Agenda 21 fördern die Gesamtbewertung.
Grundsätzlich werden bei der Bewertung die Ausgangslage, die sich aus ihr
ableitenden Gestaltungsmöglichkeiten und die im Rahmen der Teilnahme am
Wettbewerb erbrachten Leistungen des Dorfes und seiner Bürger berücksichtigt.
Initiative und die Bereitschaft, Eigenverantwortung für eine umfassende
Ortsentwicklung zu übernehmen, steht in allen Bereichen der Bewertung im
Vordergrund.
Bewertungsbereiche
Verbesserung
der Lebensqualität und Erhaltung des unverwechselbaren Dorf- und
Landschaftscharakters in bürgerschaftlicher Mit- und Eigenverantwortung, gegebenenfalls
Erarbeitung eines Dorfmarketing mit Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte oder
einer lokalen Agenda 21, Auseinandersetzung mit dem demographischen Wandel.
Ideen,
Konzepte und Planungen der Bürger und der Kommunen, zum Beispiel für zeitgemäße
Wohnformen auf dem Land, Straßenverkehr, öffentlichen Personennahverkehr oder
Bürgerbus, Regenwassernutzung, Energieversorgung, Abfallentsorgung u.a.
Sicherung
der Grundversorgung, Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Landwirtschaft,
Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und Fremdenverkehr und weitergehende Nutzung
örtlicher Erwerbs- und Versorgungspotenziale in unternehmerischer und
bürgerschaftlicher Eigeninitiative, besonders in privaten und individuellen
Aktivitäten.
Geschäfte
zur örtlichen Versorgung, darunter auch landwirtschaftlicher Direktvermarktung,
Erhalt gewerblicher Einrichtungen und Schaffung neuer Arbeitsplätze in
Dienstleistung, Gewerbe, Handel, Telekommunikation, Gastronomie, Fremdenverkehr
u.a.
Förderung
des Gemeinschafts- und Zusammenlebens von Alt- und Neubürgern sowie Einbindung von
Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen und Herkunft in der
Dorfgemeinschaft, generationsübergreifende Initiativen
Soziale,
kulturelle und kirchliche Einrichtungen, insbesondere für Kinder, Jugendliche,
Senioren und Vereine, Sport, Vereinsleben, Selbsthilfeleistungen und
Gemeinschaftsaktionen, landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften, Dorffeste,
Hilfsaktionen, u.a. mehr.
Erhaltung
der ortsbildprägenden Bausubstanz, nachhaltige, dem
Bedarf entsprechende Siedlungsentwicklung und Baugestaltung.
Denkmalpflege
und Pflege der Baukultur, sparsamer Umgang mit Flächen, Eingliederung von Neu-
und Umbauten in das Ortsbild, Einsatz umweltverträglicher Materialien und
Techniken beim Bauen, zukunftsfähige Architektur- und Energiekonzepte, Um- und
Weiternutzung vorhandener, auch ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude u.a.
Dorfgestaltung
und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, Erhaltung und Entwicklung
naturnaher Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt im Dorf.
Umweltverträgliche
Gestaltung und Pflege von ländlichen Gärten, öffentlichen Freiflächen,
Friedhöfen und Schulgärten, Flächenentsiegelung,
Blumenschmuck, Fassadenbegrünung, Verwendung standortgerechter, gegebenenfalls
heimischer Bäume und Sträucher, Sicherung der Kraut- und Strauchflora an
Straßen, Wegen und Bachrändern, Erhaltung von Hecken- und Mauersäumen.
Gestaltung
des Ortsrandes, Einbindung in die Landschaft, Pflege und Entwicklung
charakteristischer Landschaftsbestandteile einschließlich Bewirtschaftung einer
vielfältigen Kulturlandschaft, Förderung des Biotop- und Artenschutzes.
Sicherung
und Entwicklung vorhandener Trocken-, Feucht- und Kulturbiotope, Pflege von
Stillgewässern, Bächen und deren Ufern, Verwendung heimischer Gehölze bei
Pflanzmaßnahmen, ordnungsgemäße Landbewirtschaftung, Anlage und Pflege von
Freizeit- und Erholungsanlagen.
Landesbewertungskommission
Eine
sachverständige Bewertungskommission bewertet die Teilnehmer am
Landeswettbewerb. Die Bewertungskommission setzt sich zusammen aus
- Vertretern der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Vertretern der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)
- Bezirksregierung Münster, Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde
Nordrhein-Westfalen
- den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen
- den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
- den Verbänden der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes
im Rheinland und in Westfalen-Lippe
- den Landfrauenverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
- den Landesverbänden der Gartenbauvereine und der Heimatvereine im Rheinland
und in Westfalen-Lippe
- dem Tourismusverband Nordrhein-Westfalen.
Die
Landesbewertungskommission wird im Sommer 2006 den Entscheid auf Landesebene durchführen.
Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Auszeichnungen
Im
Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden
verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf
Teilgebieten (zum Beispiel ökologische Maßnahmen, soziale und kulturelle
Leistungen, unternehmerische Initiativen, Dorfmarketing oder besondere
gestalterische Details) werden Sonderpreise vorgesehen.
Durchführung des Wettbewerbes
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt
sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit vorwiegend
dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Das Dorf wird von seiner Gemeinde
für den Wettbewerb gemeldet (siehe 4.1). Eine Meldung kann auch durch den/die
Ortsvorsteher/in oder durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für
die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem
vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als zehn Teilnehmern im Kreis wird
die erfolgreiche Teilnahme an einem Gebietsentscheid vorausgesetzt (siehe 3.2).
- Orte, die aus den Landeswettbewerben 2000 und 2003 als Landessieger
hervorgegangen sind
- Orte, die in den Bundeswettbewerben 1998 - 2004 mit einer Goldplakette
ausgezeichnet wurden.
Kreis- und Bezirkswettbewerb
Die
Kreise und kreisfreien Städte führen bereits im Jahr 2005 als Vorentscheidung
für den Landeswettbewerb 2006 einen Kreiswettbewerb durch. Die
Kreisbewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der
Landwirtschaftskammer bestimmt.
Bei
der Auswahl der Mitglieder der Kreisbewertungskommission soll neben der
fachlichen Qualifikation im Sinne der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche
Engagement der Vereine, im besonderen auch der
Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatverbände berücksichtigt werden.
Für
Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich weniger als zehn Ortsteile am
Wettbewerb beteiligen, trifft eine von der Landwirtschaftskammer gebildete
Bewertungskommission die Vorentscheidung. Im Interesse der Entwicklung von
ländlich strukturierten Gemeindeteilen der Ruhrgroßstädte und Städte der
angrenzenden Ballungsrandzone kann ein eigenständiger Bezirkswettbewerb
„Ruhrgebiet“ im engen Einvernehmen zwischen der Landwirtschaftskammer, dem
Kommunalverband Ruhr und den beteiligten Städten durchgeführt werden.
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb
Von
den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können
ab 10 Ortsteile 1 Kreissieger,
ab 30 Ortsteile 2 Kreissieger,
ab 50 Ortsteile 3 Kreissieger,
ab 70 Ortsteile 4 Kreissieger,
ab 90 Ortsteile 5 Kreissieger,
ab 110 Ortsteile 6 Kreissieger,
ab 130 Ortsteile 7 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.
Anmeldung und Termine
Kreiswettbewerbe 2005
Die
Teilnahme am Kreiswettbewerb 2005 (siehe 3.1) ist ab sofort der zuständigen
Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2005 einen Kreisentscheid
als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.
Landeswettbewerb 2006
Die
Kreise übersenden der
Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen
z. Hdn. Frau Annegret Dedden im Gartenbauzentrum
Hans-Tenhaeff-Str. 40-42, 47638 Straelen
bis spätestens 31.10.2005 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile unter
Angabe der Einwohnerzahl und des Namens der Gemeinde. Die Kreissieger (siehe
3.3) sind der Landwirtschaftskammer nach Abschluss des Kreiswettbewerbes,
spätestens jedoch bis zum 31.12.2005, zu melden.
Bundeswettbewerb 2007
Der
Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2007 wird vom Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben. Voraussetzung
für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2007 ist die erfolgreiche Teilnahme am
vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
meldet die Landessieger bis zum 1. Juni 2007 zur Teilnahme an.
Eine
sachverständige Bewertungskommission, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft berufen wird, beurteilt die Leistungen der
teilnehmenden Dörfer.
Sie
ermittelt die Bundessieger im Sommer 2007.
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bärbel H ö h n