Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 8 vom 16.2.2005 Seite 169 bis 200

Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen - VV BauPrüfVO - RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,  Kultur und Sport v. 3.11.2004  - II A 2 - 111 -
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage II/1
Anlage II/2
Anlage II/3
Anlage II/4
Anlage I/01
Anlage I/02
Anlage I/03
Anlage I/04
Anlage I/05
Anlage I/06
Anlage I/07
Anlage I/08
Anlage I/09
Anlage I/10
 

Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen - VV BauPrüfVO - RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,  Kultur und Sport v. 3.11.2004  - II A 2 - 111 -

23210

Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung
über bautechnische Prüfungen
- VV BauPrüfVO -

RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
 Kultur und Sport v. 3.11.2004
 - II A 2 - 111 -

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 8.3.2000 (MBl. NRW. 2000 S. 478), zuletzt geändert durch RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 5.3.2004 (MBl. NRW. S. 344), wird wie folgt geändert:

1
In der Nummer 1.31 wird in Satz 1 der Klammerzusatz „(Anlagen I/1 bis I/8)“ durch den neuen Klammerzusatz „(Anlagen I/1 bis I/9)“ ersetzt.

2
In der Nummer 1.32 wird im dritten Spiegelstrich der Klammerzusatz „(Anlage I/9)“ durch den neuen Klammerzusatz „(Anlage I/10)“ ersetzt.

3
Die Nr. 8.1 erhält folgende neue Fassung:

“8.1

Die Nachweise des Wärmeschutzes sind nach Maßgabe der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) aufzustellen oder zu prüfen sowie, soweit vorgeschrieben, der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.“

4
In der Nummer 13.11 wird in Satz 2 die Angabe „des Vordrucks I/1“ durch die Angabe „des Vordrucks I/2“ ersetzt.

5
In der Nummer 17.1 wird in Satz 1 der Klammerzusatz „(Anlage I/4 zur VV BauPrüfVO)“ durch den neuen Klammerzusatz „(Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)“ ersetzt.

6
In der Nummer 27.13 wird Satz 2 gestrichen; der bisherige Satz 3 wird Satz 2.

7
Die Anlagen I/1 bis I/9 und II/1 bis II/4 werden durch die neuen Anlagen I/1 bis I/10 und II/1 bis II/4 ersetzt.

Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

- MBl. NRW. 2005 S. 170