Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 54 vom 30.12.2005 Seite 1387 bis 1406

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen v. 6.12.2005
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen v. 6.12.2005

II.

Gemeindeprüfungsanstalt

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004

Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
v. 6.12.2005

1
Jahresabschluss zum 31.12.2004

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes (GPAG) in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 161), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004, in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit Beschluss vom 30.11.2005 den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2004 festgestellt.

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beläuft sich auf 17.747.525,55 €; siehe Anlage 1. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 540.095,40 €; siehe Anlage 2. Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf ‑ 2.386.967,60 €; siehe Anlage 3.

2
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2004

Der Jahresabschluss zum 31.12.2004 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2004 wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW vom 7.12.2004 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt & Partner, Duisburg geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„An die Gemeindeprüfungsanstalt

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt, Herne, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht entsprechend den nordrhein-westfälischen gemeinderechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz liegen in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung in entsprechender Anwendung der §§ 101 ff. GO NW sowie § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeprüfungsanstalt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt und stellt die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeindeprüfungsanstalt zutreffend dar.

(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 (Bilanzsumme EUR 17.747.525,55; Jahresergebnis EUR 540.095,40) und den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2004 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne.)

Duisburg, den 28. Oktober 2005

PKF FASSELT & PARTNER

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Dr. Schöneberger                   Dr. Ellerich

Wirtschaftsprüfer                   Wirtschaftsprüfer“

3
Bekanntmachung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2004 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2004 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2004 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2004 wurden gemäß §§ 12 Abs. 1 und 2 GPAG und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 30.11.2005 angezeigt.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 (inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

Herne, den 6. Dezember 2005

Der Präsident der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Rainer Christian   B e u t e l

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

- MBl. NRW. 2005 S. 1398