Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 7 vom 11.2.2005 Seite 149 bis 168

Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2004 RdEr. d. Finanzministeriums v. 18.1.2005 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 -
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Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2004 RdEr. d. Finanzministeriums v. 18.1.2005 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 -

II.

Finanzministerium

Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2004

RdEr. d. Finanzministeriums v. 18.1.2005
- KomF 1112 - 6 – IV B 3 -

Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer nach dem Ist-Aufkommen für das IV. Quartal 2004 beträgt 175.108.934 EUR.

Die Gemeinden haben im Dezember 2004 einen Abschlag in Höhe des Zahlbetrages für das III. Quartal von 167.677.116 EUR erhalten. Der positive Abrechnungsbetrag für das IV. Quartal wird somit auf  7.431.818 EUR  festgesetzt. Der Betrag wird entsprechend den gültigen Schlüsselzahlen aufgeteilt und am 28.1.2005 ausgezahlt.

- MBl. NRW. 2005 S. 161