Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 1 vom 10.1.2006 Seite 1 bis 14

Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2005 RdErl. d. Finanzministeriums v. 20.12.2005 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 -
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Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2005 RdErl. d. Finanzministeriums v. 20.12.2005 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 -

Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer
im Haushaltsjahr 2005

RdErl. d. Finanzministeriums v. 20.12.2005
- KomF 1112 - 6 – IV B 3 -

Auf den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer für das IV. Quartal 2005 wird eine Abschlagszahlung in Höhe des Zahlungsbetrages für das III. Quartal 2005 festgesetzt und am 22.12.2005 ausgezahlt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 1. April 2003 (GV. NRW. S.  209)).

Die Abschlagszahlung beläuft sich auf 174.119.768 EUR.

Auf die Gemeinden wird dieser Betrag entsprechend dem gültigen Verteilungsschlüssel verteilt.

- MBl. NRW. 2006 S. 14