Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 10 vom 16.3.2006 Seite 185 bis 198

Programm zur Gewährung von Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche Investitionen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte – Gewässergüteprogramm – kommunal RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV – 9 - 025 042 v. 2.2.2006
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Programm zur Gewährung von Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche Investitionen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte – Gewässergüteprogramm – kommunal RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV – 9 - 025 042 v. 2.2.2006

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Programm zur Gewährung von Finanzhilfen
des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche Investitionen
zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte
– Gewässergüteprogramm – kommunal

RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV – 9 - 025 042
v. 2.2.2006

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 2.7.1990 (SMBl. 772) wird wie folgt geändert:

1
In Nummer 1.1 wird die Angabe „vom 3.11.1994 (BGBl. I S. 3370)“ durch die Angabe „vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114)“ ersetzt.

Hinter die Angabe „ (GV. NRW. S. 926 / SGV. NRW. 77)“ werden die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung,“ eingefügt.

2
In Nummer 1.3 werden die Wörter „dem KfW-Infrastrukturprogramm und dem KfW-Umweltprogramm“ durch die Wörter „KfW-Förderprogrammen“ ersetzt.

3
In Nummer 2.4.4 wird im Wort „Grunderwerbssteuern“ ein „s“ gestrichen sowie das Wort „vorsteuerabzugsberichtigt“ durch das Wort „vorsteuerabzugsberechtigt“ersetzt.

4
In Nummer 4.3 wird nach Satz 1 angefügt: „Wenn wegen besonderer übergeordneter Ziele der Wasserwirtschaft und bei besonderem Landesinteresse eine Förderung über den Fördersatz in Satz 1 hinaus erfolgen soll, ist in jedem Einzelfall die Zustimmung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW einzuholen.“

5
In Nummer 4.4 wird in Satz 6 jeweils vor den Angaben „30 Jahren“ und „5 Jahren“ die Wörter „bis zu“ eingefügt.

In Satz 7 wird die Angabe „25 gleichen Jahresraten“ durch die Wörter „bis zu 50 gleichen Halbjahresraten“ ersetzt.

In Satz 8 werden die Wörter „10 Jahre“ durch die Wörter „bis zu 20 Jahre“ ersetzt.

6
In Nummer 5.3 werden die Wörter „“Allgemeine Bedingungen für Plafondkredite“ aus dem Gewässergüteprogramm - kommunal“ durch die Wörter „jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für Plafondkredite für das Gewässergüteprogramm - kommunal““ ersetzt.

7
In den Nummern 1.2, 2.4.1, 4.4, 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 werden jeweils die Wörter „INVESTITIONS-BANK NRW, Bereich der Landesbank NRW“ bzw. „INVESTITIONS-BANK NRW“ durch das Wort „NRW.BANK“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2006 S. 196