Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 11 vom 22.3.2006 Seite 199 bis 216
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 1.3.2006 - 111 – 3900 - |
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 1.3.2006 - 111 – 3900 -
20020
Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten im
Geschäftsbereich des Ministeriums für
Generationen, Familie, Frauen und Integration
RdErl. d. Ministeriums für
Generationen, Familie,
Frauen und Integration v. 1.3.2006
- 111 – 3900 -
1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
Integration wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf
1.1
die Bezirksregierungen,
1.2
die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge
übertragen.
Ich
behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in
Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung,
selbst zu übernehmen.
2
Das Land ist unter folgender
Bezeichnung zu vertreten:
"Das
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Generationen, Familie,
Frauen und Integration, dieses vertreten durch……………".
3
Diese Regelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig
tritt der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 28.5.2003 (SMBl. NRW. 20020) außer Kraft.
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MBl. NRW. 2006 S. 200