Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 17 vom 1.6.2006 Seite 305 bis 326

Jahresabschlüsse 2004 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 8.5.2006
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Jahresabschlüsse 2004 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 8.5.2006

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Jahresabschlüsse 2004 der
Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute


Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 8.5.2006

Die Jahresabschlüsse der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe per 31.12.2004 sind durch die zuständige Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit nachfolgendem Ergebnis geprüft worden.

Die Jahresabschlüsse können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster, Warendorfer Str. 25-27, Zimmer 15, und bei den Verwaltungen der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eingesehen werden.

Überdrucke sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband anzufordern.

Wolfgang    S c h ä f e r

Landesdirektor

Westfälisches Zentrum Bochum
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster hat am 2.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Zentrums Bochum - Universitätsklinik - nach dem KHG und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälische Klinik Dortmund
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera Wirtschaftsberatung AG hat am 19.05.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Westfälischen Klinik Dortmund, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie den ergänzenden Regelungen in der Satzung  liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlußprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichende Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt die künftige Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälische Klinik Gütersloh
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster am 6.4.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik Gütersloh, Gütersloh, nach dem KHG und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2004 bis 31.12.2004 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer, Westfälische Klinik Hemer
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera Wirtschaftsberatung AG hat am 31.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Hans-Prinzhorn-Klinik, Westfälische Klinik Hemer, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die künftige Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälisches Zentrum Herten
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH hat am 2.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Westfälischen Zentrums Herten für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2003 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen  Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage de Klinik und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälische Klinik Lengerich
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am 29.6.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses Westfälische Klinik Lengerich vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Angela   M u r s c h e z

Westfälische Klinik Lippstadt
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 23.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik Lippstadt  nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere  die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel  nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses  durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten  Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der  wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG erwirtschafteten Mittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Andreas   G i o r d a n o

Westfälische Klinik Marsberg
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik Marsberg nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft.  Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen  Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten  Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Angela   M u r s c h e z

Westfälische Klinik Münster
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am 1.7.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der  Westfälischen Klinik Münster für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Andreas   G i o r d a n o

Westfälisches Zentrum Paderborn
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster hat am 6.4.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Zentrums Paderborn, Paderborn, nach dem KHG und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir  die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälische Klinik Warstein
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik Warstein nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Wirtschaftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Andreas   G i o r d a n o

Westfälische Klinik Marl-Sinsen
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am 21.7.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses Westfälische Klinik Marl-Sinsen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der  wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälische Kinder- und JugendKlinik Marsberg
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greifffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Kinder- und JugendKlinik Marsberg nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht  für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas S i e g e r t

 

Westfälisches Institut Hamm
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat nach dem Ergebnis der Prüfung am 21.7.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses Westfälisches Institut Hamm für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälische Klinik Schloß Haldem
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss de Krankenhauses Westfälische Klinik Schloss Haldem, Stemwede, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher auch insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel des Maßregelvollzugsgesetzes analog  § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand  abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der  wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag
Thomas   S i e g e r t

Westfälisches Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum  31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 23.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälisches Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel des Maßregelvollzugsgesetzes analog § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der  wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälisches Therapiezentrum Marsberg "Bilstein"
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 „Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälisches Therapiezentrum Marsberg „Bilstein“ nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel des Maßregelvollzugsgesetzes analog § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Therapiezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälisches Pflegezentrum und Westfälischer Wohnverbund Lippstadt
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat nach dem Ergebnis der Prüfung am 23.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Lippstadt nach der GemKHBVO NRW unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Lippstadt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Lippstadt und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Westfälisches Pflegezentrum und Westfälischer Wohnverbund Marsberg
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Marsberg nach der GemKHBVO NRW unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Marsberg. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Marsberg und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas S i e g e r t

Westfälisches Pflegezentrum und Westfälischer Wohnverbund Warstein
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Warstein nach der GemKHBVO NRW unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der  Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Warstein. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Warstein und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

Hans Peter Kitzig Institut Gütersloh
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmBH hat am 29.3.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung des Hans Peter Kitzig Institutes, Gütersloh, und den entsprechend § 25 EigVO erstellten Lagebericht  für das Geschäftsjahr vom 01.01 bis 31.12.2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der EigVO des Landes NRW sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Instituts. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Instituts sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Instituts. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Instituts und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

-MBl. NRW. 2006 S. 315