Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 18 vom 14.6.2006 Seite 327 bis 340
Jahresabschlüsse 2004 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 30.5.2006 |
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Jahresabschlüsse 2004 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 30.5.2006
Landschaftsverband Rheinland
Jahresabschlüsse 2004
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und der Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 30.5.2006
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 20.12.2005 die Jahresabschlüsse 2004 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen sowie den Jahresabschluss 2004 der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:
1
Verwendung der Bilanzgewinne
1.1
HPH Bedburg-Hau
Der Bilanzgewinn in Höhe von 23.991,75 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.2
HPH Bonn
250.000,00 Euro werden in eine zweckgebundene Investitionsrücklage nach
§ 10 Abs. 3 EigVO sowie nach § 58 Nr.6 AO überführt. Der resultierende
Bilanzgewinn in Höhe von 242.945,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.3
HPH Düren
Der Jahresüberschuss in Höhe von 9.739,12 Euro wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2003 in Höhe von 47.289,10 Euro zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 57.028,22 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.4
HPH Langenfeld
Der Bilanzgewinn in Höhe von 131.817,22 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.5
HPH Viersen
Der Bilanzgewinn in Höhe von 57.667,16 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2
Vortrag des Bilanzgewinnes
Der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2004 in Höhe von 105.811,00 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2005 vorgetragen.
Die abschließenden Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln
hat am 7. Juni 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 26. April 2006
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. S i e g e r t
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln hat am 13. Juni 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 26. April 2006
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. S i e g e r t
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln hat am 22. Juli 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren, Düren, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 26. April 2006
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. S i e g e r t
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG hat am 26. Juli 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Herne, den 26. April 2006
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. S i e g e r t
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG hat am 26. Juli 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Herne, den 26. April 2006
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. S i e g e r t
Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG hat am 08.07.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lageberichte vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 06. März 2006
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. S i e g e r t
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können während der Dienststunden, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Landschaftsverband Rheinland, Köln - Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418 eingesehen werden.
Köln, den 30.5.2006
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW. 2006 S. 335