Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 18 vom 14.6.2006 Seite 327 bis 340

Jahresabschluss 2004 des Bau- und Liegenschaftsbetriebes Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 9.5.2006
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Jahresabschluss 2004 des Bau- und Liegenschaftsbetriebes Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 9.5.2006

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Jahresabschluss 2004
des Bau- und Liegenschaftsbetriebes


Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
v. 9.5.2006

Die 12. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 4. Tagung am 9. März 2006 den Jahresabschluss 2004 des Bau- und Liegenschaftsbetriebes festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 154 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss ist von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit folgendem Ergebnis geprüft worden:

Bau- und Liegenschaftsbetrieb

Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann & Partner Treuhand KG hat am 7.11.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartung über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Im Auftrag
Thomas   S i e g e r t

Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

- MBl. NRW. 2006 S. 338