Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 19 vom 28.6.2006 Seite 341 bis 368
Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich |
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Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich
20320
Besoldungsdurchschnitt
für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen
sowie für den Fachhochschulbereich
Bek. d. Finanzministerium v. 31.5.2006
- B 2108 – 13.3 – IV 2 -
Aufgrund des § 13 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) wird bekannt gemacht:
Der Besoldungsdurchschnitt (§ 13 Abs. 1 LBesG) beträgt als Folge der Absenkung der Sonderzahlung (Art. 2 § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 2006) ab dem Jahr 2006 für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen 72.572 Euro sowie im Fachhochschulbreich 58.832 Euro.
- MBl. NRW. 2006 S. 342