Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 20 vom 13.7.2006 Seite 369 bis 382

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

III.

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004
der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Bek. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR v. 12.6.2006

Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts für 2004 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR gemäß der Kommunalunternehmensverordnung vom 24. Oktober 2001 für das Land Nordrhein-Westfalen.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresverlustes:

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR vom 02.12.2005:

„Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2004 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR fest und beschließt einstimmig, den Fehlbetrag für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 1.695,50 EUR durch Entnahme aus der Rücklage auszugleichen.“

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR vom 23.03.2006:

„Jahresabschluss der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR 2004:

In Ergänzung des Beschlusses vom 02.12.2005 erteilt der Verwaltungsrat dem Vorstand einstimmig Entlastung.“

Folgender Bestätigungsvermerk wurde vom Abschlussprüfer Märkische Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, abgegeben:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Essen, für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 28. September bis 31. Dezember 2004 geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Essen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Anstalt und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes und des Lageberichtes:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 13.7.2006 bis einschließlich 27.7.2006 während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen, im Zimmer L 11 zu jedermanns Einsicht aus.

Bekanntmachungsanordnung

Der vom Verwaltungsrat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR festgestellte und bestätigte Jahresabschluss 2004 und Lagebericht wird hiermit gemäß des § 27 (3) S.1 KUV ortsüblich bekannt gemacht.

Essen, den 12.Juni 2006

gez. Herbert Napp

Vorsitzender des Verwaltungsrates

- MBl. NRW. 2006 S. 382