Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 21 vom 26.7.2006 Seite 383 bis 402

Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; Öffentlicher Aufruf zur Erfassung aller Beihilfefestsetzungsstellen RdErl. d. Finanzministeriums v.29.6.2006 - B 3100 – 0.42.1 – IV A 4 -
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Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; Öffentlicher Aufruf zur Erfassung aller Beihilfefestsetzungsstellen RdErl. d. Finanzministeriums v.29.6.2006 - B 3100 – 0.42.1 – IV A 4 -

Finanzministerium

Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen;

Öffentlicher Aufruf zur Erfassung aller Beihilfefestsetzungsstellen

RdErl. d. Finanzministeriums v.29.6.2006
- B 3100 – 0.42.1 – IV A 4 -

Im Zuge des Ausbaus der Telematik im Gesundheitswesen ist für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geplant, eine maschinenlesbare elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Mit Hilfe dieser Karte sollen den im Gesundheitssystem Beteiligten zunehmend Daten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Als erste verpflichtende Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist das elektronische Rezept für Arznei- und Verbandmittel vorgesehen. Die bisherige papiergebundene Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln soll künftig durch eine elektronische Verordnung und anschließende elektronische Abrechnung ersetzt werden. Hierdurch werden neben der Ausschaltung von Missbrauchsmöglichkeiten erhebliche Rationalisierungseffekte erwartet.

Obwohl die elektronische Gesundheitskarte zunächst nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend eingeführt wird, beteiligt sich die private Krankenversicherung auf freiwilliger Basis an den Vorarbeiten zur Einführung. Sie ist in den Strukturen für die künftigen Datensteuerungen ebenfalls berücksichtigt. Auch Vertreter der Beihilfe von Bund und Ländern sind in die Vorbereitungsarbeiten einbezogen.

Voraussetzung für eine Einbindung der Beihilfe ist u.a. die Entwicklung eines Konzepts zur Steuerung der Zugangsberechtigungen, damit die Beihilfestellen Verordnungs- und Abrechnungsdaten zu Arznei- und Verbandmittel abrufen zu können. Nach einer Übergangszeit wird es voraussichtlich nicht mehr möglich sein, auf anderen Wegen Zugang zu diesen Daten zu erhalten. Zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes ist eine lückenlose Erfassung aller existierenden Beihilfestellen, die Beihilfen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder gewähren, erforderlich.

Alle Beihilfefestsetzungsstellen, die das Beihilfenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen anwenden, werden daher aufgefordert, innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen dieses Aufrufs den beiliegenden Vordruck auszufüllen und an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, E-Mail beihilfe@fm.nrw.de, Fax: 0800/10092675748 zu senden. Für die elektronische Übermittlung kann der Vordruck im Internet unter www.beihilfe.nrw.de abgerufen werden. Soweit Meldungen bereits auf Grund der Veröffentlichungen der kommunalen Spitzenverbände abgegeben wurden, ist eine erneute Übersendung nicht notwendig.

Anlage (Vordruck)

- MBl. NRW. 2006 S. 392