Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 22 vom 4.8.2006 Seite 403 bis 414

Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen (Nährstoffbeurteilungsblatt) RdErl d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.6.2006 - II-5-2220.20.03 / IV-8-1573-29993 -
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Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen (Nährstoffbeurteilungsblatt) RdErl d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.6.2006 - II-5-2220.20.03 / IV-8-1573-29993 -

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Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen
(Nährstoffbeurteilungsblatt)

RdErl d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 13.6.2006 - II-5-2220.20.03 / IV-8-1573-29993 -

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 12.11.2003 (MBl. NRW. S. 1524, SMBl. NRW. 770) wird wie folgt geändert:

1.
Im zweiten Absatz werden die Wörter „in § 3 Abs. 6 und 7 festgelegt.“ durch „in § 4 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 festgelegt.“ ersetzt.

2.
Im dritten Absatz werden die Wörter „Das anliegende Merkblatt gibt“ ersetzt durch die Wörter „Die Anlagen geben“.

3.
Ebenfalls im dritten Absatz wird nach den Wörtern „aus eigener Tierhaltung zu ermitteln ist und ob“ die Wörter „und in welchem Umfang“ eingefügt.

4.
Der Satz „Zudem wird festgelegt, wie eine mögliche Aufnahme von Nährstoffen bei Biogasbetrieben ermittelt wird.“ wird gestrichen.

Die Anlage wird wie folgt geändert:

5.
Auf Seite 1 wird das Wort „Merkblatt“ gestrichen. Die Seite 1 wird zu Anlage 1.

6.
a) Die Seiten 2 (Formblatt 1) und 3 (Ergänzung zu Formblatt 1) werden zu Anlage 2.

b) In der neuen Anlage 2 werden in der Überschrift die Wörter „aus eigener Tierhaltung“ gestrichen.

c) In der Überschriftenzeile der Tabelle erhält die letzte Spalte die Überschrift„Summe zulässige P-Zufuhr kg P2O2 *1)“.

d) In der neunten Zeile erhält das Wort „Gemüse“ den Zusatz „*2)“.

e) Unter der Zeile „Anbaufläche für Biomasseproduktion für betriebseigene Biogasanlagen“ wird genau so eine Zeile eingefügt mit den Wörtern „Stilllegungsflächen und aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen“.

f) Die Wörter „zulässige Phosphatzufuhr aus der eigenen Tierhaltung auf die Betriebsflächen (kg P2O5)“ werden durch das Wort „Summe“ ersetzt.

g) Die Angabe „gemäß § 3 (7)“ wird durch „gemäß § 4 (3)“ ersetzt.

h) Die Zeilen „ha Grünland x 210 kg/ha N“ und „Summe“ werden komplett gestrichen.

i) Unter der Tabelle werden folgende Fußnoten angebracht:

„*1) Rechenweg: zulässige P-Zufuhr x Anbaufläche

*2) weitere Arten siehe Ergänzungsblatt“

j) In der Überschrift der Ergänzung zu Formblatt 1 werden die Wörter „aus eigener Tierhaltung“ gestrichen.

7.
Die Seiten 4-7 (Formblatt 2, 3a, 3b, 3c) werden durch die Anlage ersetzt und zu Anlage 3.

8.
Seite 8 wird zu Anlage 4.

Anlage