Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 26 vom 16.10.2006 Seite 451 bis 498

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

II.

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte
der Jahre 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004

Bek. d. Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen v. 14.9.2006

Gemäß §§ 115, 110 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2002 (GV. NRW. 2002 S. 334) i. V. m. § 10 a Abs. 8 der Satzung über das Finanzwesen der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) (FinO-LfM) vom 27. Januar 2003 (GV. NRW. S. 42)  wird nach Abschluss des Prüfungsverfahrens über die Jahresabschlüsse 1999 bis 2004 Folgendes veröffentlicht:

I.

Gesamtübersicht

Jahresabschlüsse 1999–2004

I. a

Vermögensrechnung zum 31.12.1999

Haushaltsrechnung 1999

Anlage 1

I. b

Vermögensrechnung zum 31.12.2000

Haushaltsrechnung 2000

Anlage 2

I. c

Vermögensrechnung zum 31.12.2001

Haushaltsrechnung 2001

Anlage 3

I. d

Vermögensrechnung zum 31.12.2002

Haushaltsrechnung 2002

Anlage 4

I. e

Vermögensrechnung zum 31.12.2003

Haushaltsrechnung 2003

Anlage 5

I. f

Vermögensrechnung zum 31.12.2004

Haushaltsrechnung 2004

Anlage 6

II.

Zusammenfassung

Geschäftsberichte 1999–2004

a)        Allgemeines

           

            Mit dem Inkrafttreten des Landesmediengesetzes (LMG NRW) am 31. Juli 2002 erhielt die „Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen“ den Namen „Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen“ (LfM). Die Zuweisung neuer Aufgaben im LMG NRW führte auch zu einer redaktionellen Umgestaltung des Gesetzes. Im Folgenden genannte Bestimmungen entsprechen dem neuen Gesetz, galten aber textgleich auch schon in den Jahren 1999 bis 2001. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse 1999 bis 2001 in „Deutsche Mark“ und die Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 in „Euro“ aufgestellt sind.

            Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der Landesanstalt für Medien Nordrhein‑Westfalen (LfM) haben ihre rechtlichen Grundlagen in den Bestimmungen der §§ 109 ff Landesmediengesetz (LMG NRW) und des Abschnittes VIII (§§ 37-48) der Finanzordnung (FinO-LfM). Bis zur Veröffentlichung des Landesmediengesetzes am 30. Juli 2002 trug die LfM die Bezeichnung „Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen“ (LfR).

            Nach § 37 FinO-LfM besteht der Jahresabschluss aus der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung. Die Haushaltsrechnung besteht aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Finanzrechnung (§ 38). Gliederung und Inhalt der Vermögensrechnung regelt § 39. Deshalb muss das Rechnungswesen der LfM nach handelsrechtlichen Grundsätzen gestaltet werden.

            Die Jahresabschlüsse 1999 - 2004 wurden auf der Grundlage dieser Vorschriften aufgestellt. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften gebotenen Jahresabschlussbuchungen (Abschreibungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten etc.) wurden ermittelt und entsprechend der Darstellung im Jahresabschluss berücksichtigt.

            Entsprechend den von der Rundfunkkommission anerkannten Feststellungen des Landesrechnungshofes NRW über den Jahresabschluss 1988 errechnet sich ein möglicher Abführungsbetrag an den WDR (§ 116 Abs. 1 LMG NRW) aus dem tatsächlichen Einnahmeüberschuss eines Haushaltsjahres.

b)        Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse

           

            Die Basis zur Finanzierung des Haushalts der LfM bildet der zusätzliche Anteil an der einheitlichen Rundfunkgebühr gem. § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag i. V. m. § 40 Rundfunkstaatsvertrag und § 116 LMG NRW. Danach beträgt der Anteil der Landesmedienanstalten jeweils 2 % des Aufkommens aus der Grundgebühr und des Aufkommens aus der Fernsehgebühr. Allerdings erhält die LfM nur 55 % dieses zusätzlichen Anteils an der einheitlichen Rundfunkgebühr (§ 116 Abs. 1 Satz 1 LMG NRW). Die übrigen 45 % erhält der WDR für die „Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH” (§ 47 WDR-Gesetz). Ein möglicher zusätzlicher Abführungsbetrag an den WDR (§ 116 Abs. 1 Satz 2 LMG NRW) errechnet sich aus dem tatsächlichen Einnahmeüberschuss eines Haushaltsjahres. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des kaufmännischen Abschlusses (Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung) in der Finanzrechnung.

            Die Finanzrechnung dient dem Nachweis der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Das Ergebnis stellt den an den WDR zu zahlenden Abführungsbetrag für das laufende Jahr dar.

           

ba)       1999:

                        Die Erträge der LfR aus Gebühren betrugen ca. 24,7 Mio. DM. Zusätzlich wurden ca. 13,8 Mio. DM sonstige Erträge erwirtschaftet. Insbesondere durch Geldanlagen, die Erstattung von Entgelten des Sendernetzes des Lokalfunks durch die Betriebsgesellschaften und die Ausgleichsabgabe gem. § 66 a LRG.

                        Die Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf

Zuwendungen (Förderungen)

rd. 10,9 Mio. DM,

Personalaufwendungen

rd.   8,2 Mio. DM.

Sachaufwendungen
(mit Abschreibungen)


rd.   17,9 Mio. DM,

                        Außerdem war die Entnahme von rd. 577 TDM zur Förderung der technischen Infrastruktur aus der zu diesem Zweck gebildeten Rücklage erforderlich, für Offene Kanäle in Kabelanlagen rd. 738 TDM. Der Baurücklage wurden rd. 13,5 Mio. DM für Baukosten entnommen. Die Rücklage zur technischen Ausstattung des neuen Gebäudes wurde in voller Höhe mit 300 TDM in Anspruch genommen.

                       

Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis erzielt:

DM

DM

Gesamterträge

38.522.066,68

Gesamtaufwendungen

Kapitel 1
(Personalaufwendungen)


8.240.036,14

Kapitel 2
(Sachaufwendungen)


3.476.099,47

Kapitel 3
(Kosten des Gebühreneinzugs)


12.302.876,34

Kapitel 4
(Förderungen)


10.929.266,49

Kapitel 5
(Rundfunkkommission)


1.341.752,67

Kapitel 6
(Abschreibungen)

730.893,34

Kapitel 7
(außerordentliche Aufwendungen)


        28.581,92

37.049.506,37

- 37.049.506,37

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit


     1.472.560,31

Abführung an den WDR

                    0,--                                      

Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung

     1.472.560,31

                       

Für das Jahr 1999 hat sich kein Abführungsbetrag an den WDR ergeben.

bb)      2000:

                        Die Erträge der LfR aus Gebühren betrugen rd. 25,2 Mio. DM. Zusätzlich wurden rd. 7,9 Mio. DM sonstige Erträge erwirtschaftet.

           

Die Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf

Sachaufwendungen
(mit Abschreibungen)


          rd.  11,6 Mio. DM,

Zuwendungen (Förderungen)

rd.  13,5 Mio. DM,

Personalaufwendungen

rd.    7,5 Mio. DM.

Außerdem war die Entnahme von rd. 179 TDM zur Förderung der technischen Infrastruktur aus der zu diesem Zweck gebildeten Rücklage erforderlich, für Offene Kanäle 586 TDM. Der Baurücklage wurden 100 TDM für Baukosten entnommen. Die Betriebsmittelrücklage wurde in voller Höhe, rd. 824 TDM, in Anspruch genommen.

Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis erzielt:

DM

DM

Gesamterträge

   33.090.776,10

Gesamtaufwendungen

Kapitel 1
(Personalaufwendungen)

        7.530.838,86

Kapitel 2
(Sachaufwendungen)


2.798.090,66

Kapitel 3
(Gebühreneinzug)


6.409.021,09

Kapitel 4
(Förderungen)


13.485.787,80

Kapitel 5
(Rundfunkkommission)

1.242.072,31

Kapitel 6
(Abschreibungen)

1.130.663,26

Kapitel 7
(außerordentliche Aufwendungen)


       49.720,73

32.646.194,71

- 32.646.194,71

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit


   444.581,39

Abführung an den WDR

                   0,--                                     

Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung


       444.581,39

Für das Jahr 2000 hat sich kein Abführungsbetrag an den WDR ergeben.

           

bc)       2001:

                        Die Erträge aus Gebühren betrugen rd. 28,8 Mio. DM. Zusätzlich wurden

                        rd. 5,0 Mio. DM sonstige Erträge, insbesondere durch Erstattung von Leitungsgebühren, erwirtschaftet.

Die Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf

Sachaufwendungen
(mit Abschreibungen)


rd.   4,9 Mio. DM,

Kosten des Gebühreneinzugs und des Leitungsnetzes


rd.   2,8 Mio. DM,

Zuwendungen (Förderungen)

rd. 15,5 Mio. DM,

Personalaufwendungen

rd.   7,7 Mio. DM.

Außerdem war die Entnahme von rd. 56 TDM zur Förderung der technischen Infrastruktur aus der zu diesem Zweck gebildeten Rücklage erforderlich, für Offene Kanäle in Kabelanlagen 1.164 TDM. Zum Ausgleich des laufenden Haushalts wurden der Betriebsmittelrücklage rd. 839 TDM entnommen. Die Pensionsrücklage wurde in Höhe von rd. 185 TDM in Anspruch genommen.

Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis erzielt:

DM

DM

Gesamterträge

33.844.014,56

Gesamtaufwendungen

Kapitel 1
(Personalaufwendungen)


7.706.145,50

Kapitel 2
(Sachaufwendungen)


2.563.650,78

Kapitel 3
(Gebühreneinzug)


2.750.233,62

Kapitel 4
(Förderungen)

15.487.972,02

Kapitel 5
(Rundfunkkommission)


1.256.128,86

Kapitel 6
(Abschreibungen)

1.086.742,29

Kapitel 7
(außerordentliche Aufwendungen)


       31.897,03

30.882.770,10

- 30.882.770,10

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

 2.961.244,46

Abführung an den WDR

                    0,--                                     

Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung

     2.961.244,46

Ein Abführungsbetrag an den WDR ergab sich für das Jahr 2001 nicht.

bd)      2002:

                        Die Erträge der LfR aus den Gebühren betrugen rd. 14,9 Mio. €. Zusätzlich wurden rd. 3,5 Mio. € sonstige Erträge, insbesondere aus der Erstattung von Leitungsgebühren, erwirtschaftet.

Die Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf

Sachaufwendungen
(mit Abschreibungen)


rd.   2,5 Mio. €

Kosten des Gebühreneinzugs und des Leitungsnetzes


rd.   2,9 Mio. €

Zuwendungen (Förderungen)

rd.   7,3 Mio. €

Personalaufwendungen

rd.   4,1 Mio. €

Außerdem war die Entnahme von rd. 222 T€ zur Förderung der technischen Infrastruktur aus den dafür gebildeten Rücklagen erforderlich. Die Betriebsmittelrücklage wurde in voller Höhe, rd. 766 T€, in Anspruch genommen und zum Ende des Jahres wieder auf diesen Betrag aufgefüllt.

Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis erzielt:

Gesamterträge

18.457.727,39

Gesamtaufwendungen

Kapitel 1
(Personalaufwendungen)


4.142.661,65

Kapitel 2
(Sachaufwendungen)


1.394.121,18

Kapitel 3
(Gebühreneinzug und Sendernetz)


2.897.035,35

Kapitel 4
(Förderungen)


7.331.340,56

Kapitel 5
(Medienkommission)


497.039,04

Kapitel 6
(Abschreibungen)

519.104,34

Kapitel 7
(außerordentliche Aufwendungen)


        42.708,81

16.824.010,93

- 16.824.010,93

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

   1.633.716,46

Abführung an den WDR

   - 708.794,79                                     

Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung

     924.921,67

Für das Jahr 2002 hat sich ein Abführungsbetrag an den WDR in Höhe von 708.794,79 € ergeben.

            be)       2003:

                        Die Erträge der LfM aus Gebühren betrugen rd. 14,9 Mio. €. Zusätzlich wurden

                        rd. 3,5 Mio. € sonstige Erträge, insbesondere durch Geldanlagen, Gebührennachzahlung für 2001 und die Ausgleichsabgabe gem. § 56 Abs. 3 LMG NRW, erwirtschaftet.

Die Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf

Sachaufwendungen
(mit Abschreibungen)


rd.   2,2 Mio. €

Kosten des Gebühreneinzugs und des Leitungsnetzes


rd.   2,9 Mio. €

Zuwendungen (Förderungen)

rd.   8,4 Mio. €

Personalaufwendungen

rd.   4,6 Mio. €

Insgesamt wurde folgendes Jahresergebnis erzielt:

Gesamterträge

18.457.662,15

Gesamtaufwendungen

Kapitel 1
(Personalaufwendungen)


4.551.095,96

Kapitel 2
(Sachaufwendungen)


1.349.854,85

Kapitel 3
(Gebühreneinzug und Sendernetz)


2.903.048,29

Kapitel 4
(Förderungen)


8.419.826,15

Kapitel 5
(Medienkommission)


358.560,27

Kapitel 6
(Abschreibungen)

484.714,04

Kapitel 7
(außerordentliche Aufwendungen)


       34.462,43

18.101.561,99

- 18.101.561,99

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit


  356.100,16

Abführung an den WDR

    - 436.635,93                                     

Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung

      - 80.535,77

Für das Jahr 2003 hat sich ein Abführungsbetrag an den WDR in Höhe von 436.635,93 € ergeben.

bf)       2004:

                        Die Erträge der LfM aus Gebühren betrugen rd. 15.3 Mio. €. Zusätzlich wurden rd. 3,6             Mio. € sonstige Erträge, insbesondere durch Geldanlagen, Wertsteigerungen der                         Rückdeckungsversicherung und die Ausgleichsabgaben gem. § 56 Abs. 3 LMG NRW,              erwirtschaftet.

                        Die Aufwendungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf:

                        Zuwendung (Förderung)                                             rd.       8,8 Mio. €,

                        Kosten des Gebühreneinzugs, Ausgleichsabgabe       rd.       3,0 Mio. €,

                        Personalaufwendungen                                                          rd.       4,3 Mio. €,

                        übrige Aufwendungen (mit Abschreibungen)             rd.       2,2 Mio. €.

Gesamterträge

19.018.300,59

Gesamtaufwendungen

Kapitel 1
(Personalaufwendungen)


4.231.572,28

Kapitel 2
(Sachaufwendungen)


1.456,552,07

Kapitel 3
(Gebühreneinzug und Sendernetz)


3.009.118,35

Kapitel 4
(Förderungen)


8.773.900,35

Kapitel 5
(Gremien)


376.200,16

Kapitel 6
(Abschreibungen)

457.737,15

Kapitel 7
(außerordentliche Aufwendungen)


       8.604,13

18.313.684,49

- 18.313.684,49

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit


  704.616,10

Abführung an den WDR

       - 50.836,51                                     

Ergebnis der Ertrags- und Aufwandsrechnung

     - 653.779,59

Für das Jahr 2004 hat sich ein Abführungsbetrag an den WDR in Höhe von

50.836,51 € ergeben.

III

Prüfungsverfahren

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) hat die Jahresabschlüsse 1999 bis 2004 sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der LfM gemäß § 113 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NW) geprüft. Gegenstand der Prüfung war auch die Beteiligung der LfM als Gesellschafterin an verschiedenen Unternehmen, insbesondere die Verwaltung dieser Beteiligungen.

Nicht alle für eine Prüfung und Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsverwaltung durch die LfM erforderlichen Unterlagen wurden dem LRH für eine Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die LfM sieht hierfür die Zustimmung aller Mitgesellschafter als erforderlich an.

Die Auffassung der LfM wird vom LRH nicht geteilt. Ein Einvernehmen konnte nicht erzielt werden.

            Im Übrigen erklärte der LRH mit Schreiben vom 14.02.2006 sämtliche Prüfungsmitteilungen (PM) seines Berichts vom 15.12.2005 für erledigt.

IV

Endgültige Feststellung der Jahresabschlüsse

1999, 2000, 2001, 2002, 2003 u. 2004

Der Bericht des LRH über die Prüfung der vorläufig festgestellten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 1999 bis 2004 und die dazu abgegebene Stellungnahme des Direktors wurden dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen gem. § 10 a Abs. 6 FinO-LfM im Januar 2006 zur Prüfung überwiesen.

Die Medienkommission hat in ihrer 36. Sitzung am 10.03.2006 die Jahresabschlüsse 1999 bis 2004 mit folgendem Beschluss endgültig festgestellt:

„Die Jahresabschlüsse 1999 bis 2004 werden in Verbindung mit der schriftlichen Stellungnahme des Direktors unter Einbeziehung des Ergebnisses der Prüfung durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen endgültig festgestellt und die Geschäftsberichte genehmigt.“

Düsseldorf, 17.07.2006

Prof. Dr. Norbert S c h n e i d e r
Direktor

Anlagen 1bis 6

- MBl. NRW. 2006 S. 456