Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 28 vom 16.11.2006 Seite 519 bis 538

Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 17.10.2006 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 17.10.2006 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3

203206

Rahmenvertrag
über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen

RdErl. d. Finanzministeriums v. 17.10.2006 -
B 2713 -1.1.4 - IV A 3

Mein RdErl. v. 3.11.2003 (MBl. NRW. 2004 S. 1460/SMBl. NRW. 203206) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1
Vorbemerkung
Der Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom 10.10.2000 ist von der Provinzial Rheinland zum 31.12.2006 gekündigt worden. Neu abgeschlossen wurde ein Rahmenvertrag in welchem die Beiträge unter Berücksichtigung des schlechten Schadenverlaufs und der zum 01.01.2007 in Kraft tretenden Erhöhung der Versicherungssteuer auf 19% um zwischen 2% und 12% angehoben wurden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Westfälische Provinzial hat in ihrem weiter geltenden Rahmenvertrag die Beiträge zum 01.01.2007 lediglich um den Betrag angepasst, der sich aus der o. g. Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt. Im Übrigen hat läuft der Vertrag unverändert für ein weiteres Jahr. Auf Grund der Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrechts nach §§ 11 bzw. 12 des Versicherungsvertrages.
Zur Klarstellung weise ich noch darauf hin, dass in Abweichung zu § 3 Abs. 1 der Rahmenverträge auch für die Halter von privaten Krafträdern Versicherungsschutz in der Dienstreise-Fahrzeug-Vollversicherung bei der Benutzung zu Dienstfahrten besteht. Die Beiträge richten sich nach § 6 Abs. 1 der Rahmenverträge.
Im Einzelnen weise ich darüber hinaus auf Folgendes hin:

2.
In Nummer 6.1 wird der Klammerzusatz am Ende durch den Klammerzusatz (derzeit 19%) ersetzt.

3.
In Nummer 6.2 wird der Text 01.01.2005 bis 01.01.2007 durch den Text 01.01.2007 bis 31.12.2008 ersetzt.

4.
Die Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1 ersetzt.

5.
Die Anlage 2 wird durch die beigefügte Anlage 2 ersetzt.

- MBl. NRW.2006 S. 521