Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 28 vom 16.11.2006 Seite 519 bis 538

Verzeichnis der Untersuchungsstellen nach § 3 Abs. 5 und 6 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.04.1992 RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verzeichnis der Untersuchungsstellen nach § 3 Abs. 5 und 6 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.04.1992 RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Verzeichnis der Untersuchungsstellen nach § 3 Abs. 5 und 6
der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.04.1992

RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

v. 25.9.2006

Nach den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) RdErl. v. 27.04.1995 erstellt das Landesumweltamt NRW ein Verzeichnis der Untersuchungsstellen, die eine Anerkennung für Klärschlammuntersuchungen erhalten. Die Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Untersuchung von Klärschlamm erfolgt durch das Landesumweltamt NRW, wenn die Stelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens die Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der entsprechenden Probenahme und Analytik nachgewiesen hat.

Anerkennungen werden für die folgenden 6 Teilbereiche getrennt erteilt:
Teilbereich 1 – Probenahme von Klärschlamm
Teilbereich 2 – Untersuchung von Schwermetallen
Teilbereich 3 – Untersuchung von AOX
Teilbereich 4 – Untersuchung von physikalischen Parametern und Nährstoffen
Teilbereich 5 – Untersuchung von polychlorierten Biphenylen (PCB)
Teilbereich 6 – Untersuchung von polychlorierten Dibenzodioxinen und furanen im Klärschlamm

Dieses Verzeichnis ersetzt alle bisher veröffentlichten Verzeichnisse und ist gültig bis zum Erscheinen eines neuen Verzeichnisses.

Anlage

- MBl. NRW. 2006 S. 530