Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 3 vom 20.1.2006 Seite 29 bis 40

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr  v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr  v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –

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Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Bauen und Verkehr

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
 v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –

1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung  des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils übertragenen Aufgabengebietes delegiert auf:

1.1
den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,

1.2
das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen.

2
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, selbst zu übernehmen.

3
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„ Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und Verkehr, dieses vertreten durch….“

4
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 21.12.2005 in Kraft.

- MBl. NRW. 2006 S. 31