Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 30 vom 28.11.2006 Seite 557 bis 580

SPNV-Finanzierungsplan 2007 nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) - SPNV-Finanzierungsplan NRW 2007 - RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 21.9.2006 - II B 4 – 50 – 51/01 -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

SPNV-Finanzierungsplan 2007 nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) - SPNV-Finanzierungsplan NRW 2007 - RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 21.9.2006 - II B 4 – 50 – 51/01 -

9300

SPNV-Finanzierungsplan 2007
nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
 - SPNV-Finanzierungsplan NRW 2007 -


RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 21.9.2006
- II B 4 – 50 – 51/01 -

Im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages und auf der Grundlage des Vorschlages der Agentur Nahverkehr NRW GmbH wird das bedarfsgerechte SPNV-Angebot für das Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 13 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2007 auf 103,404 Mio. Zug-Kilometer festgelegt. Das den Zweckverbänden zu fördernde SPNV-Angebot wird für das Jahr 2007 auf 99,996 Mio.-Zug-Kilometer festgelegt.

Der hierfür notwendige finanzielle Bedarf wird für das Jahr 2007 auf insgesamt 781.090.000 Euro festgestellt.

Dem SPNV-Finanzierungsplan NRW 2007 liegt als bedarfsgerechtes SPNV-Angebot das Fahrplanangebot des Integralen Taktfahrplans Nordrhein-Westfalen Stufe 2 (ITF 2) für das Jahr 2003 zugrunde. Dieses bedarfsgerechte Angebot wird in 2007 fortgeschrieben und um die in 2007 zwischen Münster und Bielefeld nunmehr ganzjährig im Stundentakt verdichtete Regionalbahn 67, den Mitte 2007 in Betrieb gehenden Abschnitt Alsdorf – Begau der euregiobahn sowie um Fernverkehrsersatzleistungen des Rhein-Hellweg-Express zwischen Düsseldorf und Paderborn erweitert. Der Vollständigkeit halber werden erstmals die bisher unberücksichtigten SPNV-Leistungen der Zwei-System-Stadtbahnlinien auf den Strecken der ehemals Köln-Bonner und der ehemals Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn nachrichtlich aufgenommen.

Wie im Vorjahr wird das Verkehrsvolumen in 2007 nicht vollständig gefördert, da Teile des Angebots bereits über gewährte Fahrzeug- und Infrastrukturförderungen nach § 14 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz NW a. F. finanziert sind oder aufgrund anderweitiger Vereinbarungen der Zweckverbände mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht gefördert werden müssen; daher ist nur ein SPNV-Angebot im Umfang von 99,996 Mio. Zug-Kilometer in 2007 den Aufgabenträgern zu fördern. Das bedarfsgerechte und das zu fördernde SPNV-Angebot verteilen sich wie folgt auf die Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen:

Zweckverband

bedarfsgerechtes Angebot 2007
Mio. Zug-km

zu förderndes Angebot
2007
Mio. Zug-km

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

43,433

42,902

Verkehrsverbund Rhein-Sieg

20,024

17,478

Aachener Verkehrsverbund

5,010

4,718

Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe

10,555

10,555

Zweckverband SPNV Münsterland

8,815

8,776

Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe

6,290

6,290

Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter

3,202

3,202

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd

2,948

2,948

Nahverkehrszweckverband Niederrhein

3,127

3,127

Summe

103,404

99,996

Finanzbedarf und Finanzmittelbereitstellung für die Zweckverbände als Aufgabenträger des SPNV in NRW basieren auf Regelungen und Untersuchungen im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes des Bundes und des ÖPNVG NRW. Der Wegfall der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel durch Art. 11 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes wurde berücksichtigt.

Für das § 8 Abs. 1 RegG des Bundes zugrunde liegende verkehrliche Grundangebot  wurde in Bezug auf den SPNV in NRW ein spezifischer landesweiter Transfermittelbedarf von 8,138 Euro je Zug-Kilometer im Jahr 2007 angesetzt. Bei der Ermittlung dieser Zuwendungsbeträge wurden bereits erbrachte und weiterhin wirksame Förderungen von Fahrzeugen und Infrastruktur nicht berücksichtigt. In NRW wurden seit der Regionalisierung des SPNV sowohl Fahrzeuge von Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch Infrastrukturvorhaben im SPNV gefördert. Die Förderung führte und führt zu Einsparungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit zu einer Absenkung des erforderlichen Mittelbedarfs. Dies wurde bei der Ermittlung des Finanzbedarfs für den SPNV in NRW und die Finanzmittelbereitstellung je Zweckverband entsprechend berücksichtigt.

Der finanzielle Bedarf wurde unter Berücksichtigung der geltenden Trassen- und Stationspreise sowie der pauschalierten Vorhaltekosten der SPNV-Fahrzeuge festgestellt. Tariflich bedingte oder einnahmeaufteilungsbedingte Erlösbesonderheiten wurden demgegenüber nicht berücksichtigt. Ebenso sind die Ausgleichsleistungen nach § 6a AEG an die öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen vom Finanzbedarf abgesetzt worden.

Die Finanzmittel enthalten einen Anteil von 2,06 Euro in 2007 je zu förderndem Zug-Kilometer als Pauschale für die Fahrzeugvorhaltekosten.

Das Ergebnis der Ermittlung des Finanzbedarfs für den ITF 2 in 2007 und die Höhe der dem jeweiligen Zweckverband zukommenden Förderung zeigt nachfolgende Tabelle:

Zweckverband

Mio. Euro
2007

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

333,186

Verkehrsverbund Rhein-Sieg

141,319

Aachener Verkehrsverbund

35,551

Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe

84,681

Zweckverband SPNV Münsterland

68,513

Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe

47,275

Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter

23,729

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd

23,840

Nahverkehrszweckverband Niederrhein

23,006

Summe

 781,100

Dieser SPNV-Finanzierungsplan NRW 2007 tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft und am 31. Dezember 2007 außer Kraft.

- MBl. NRW. 2006 S. 578