Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 36 vom 19.12.2006 Seite 779 bis 814
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bek. d. Innenministeriums v. 6.11.2006 - 13-38.09.03 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bek. d. Innenministeriums v. 6.11.2006 - 13-38.09.03
Innenministerium
Gräber der Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft
Unterstützung des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Bek. d.
Innenministeriums v. 6.11.2006 - 13-38.09.03
1.
In Nordrhein-Westfalen gibt es über 200.000 Einzel- und Sammelgräber, in
denen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bestattet sind. Ihre dauernde
Ruhestätte haben dort 22.000 Opfer, zumeist Soldaten, des Ersten Weltkrieges
und 310.000 Opfer des Zweiten Weltkrieges - 70.000 Soldaten, 67.000 deutsche
Zivilisten, 173.000 Kriegsgefangene und ausländische Zwangsarbeiter - gefunden.
Der
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK), Landesverband Nordrhein-Westfalen,
hat nach dem Zweiten Weltkrieg über 650 Kriegsgräberstätten in
Nordrhein-Westfalen angelegt, ausgebaut oder war wesentlich daran beteiligt.
Dies begründet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Volksbund, dem
Innenministerium, den Bezirksregierungen und insbesondere den Friedhofsträgern.
Die
Kriegsgräberfürsorge im Inland ist im Gräbergesetz, der entsprechenden
Verwaltungsvorschrift und der Zuständigkeitsverordnung des Bundeslandes in der
jeweils gültigen Fassung geregelt.
Danach bleiben alle Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd
bestehen. Jedes Grab muss eine würdige Ruhestätte sein.
Die Gemeinden haben die Gräber anzulegen, in Stand zu setzen und zu pflegen.
Die Kosten hierfür werden nach Pauschsätzen erstattet.
Der
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge soll vor Anlegung, Ausgestaltung,
Änderung und Erweiterung geschlossener Begräbnisanlagen gehört werden; ihm ist
auch eine Ausfertigung der gültigen amtlichen Gräberliste zur Verfügung zu
stellen. Der Volksbund unterstützt die Friedhofsträger durch Beratungen,
Empfehlungen und Fortbildungsangebote.
2.
Unter dem Leitwort „Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden
leistet der Volksbund im In- und Ausland vorbildliche Arbeit, die einen
wichtigen Beitrag für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt
darstellt.
Der
Volksbund
- ist im
Auftrag der Bundesrepublik Deutschland für alle Kriegsgräber im Ausland
zuständig;
- betreut
zurzeit mehr als 2 Millionen Kriegsgräber auf etwa 900 Friedhöfen in nahezu 100
Ländern der Erde;
- arbeitet mit
ausländischen Gräberdiensten und vergleichbaren Organisationen
partnerschaftlich zusammen;
- steht jedem
Bürger für alle die Kriegsgräberfürsorge betreffenden Fragen mit Rat und Tat
zur Seite;
- bezieht in seine
überparteiliche Arbeit Verbände, Vereine, Organisationen, Institutionen und
Gruppierungen aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein;
- betreibt als
weltweit einzige mit der Kriegsgräberfürsorge beauftragte Organisation eine
eigenständige Jugend- und Schularbeit und bietet als Beitrag zur
Friedenserziehung u.a. an:
-
internationale Workcamps im In- und Ausland,
- Projektwochen
und Seminare in seinen Jugendbegegnungsstätten in den Niederlanden, in Belgien,
Frankreich und Deutschland,
- Fortbildungsveranstaltungen,
- regionale
Jugendarbeit (Jugendarbeitskreise),
- Schulprojekte
im lokalen Bereich.
- hält die
Erinnerung an alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wach, insbesondere
durch Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag, der zusehends als „Friedensmahntag“
an Bedeutung gewinnt;
- informiert
durch Ausstellungen, Publikationen in Wort und Bild, Vortragsveranstaltungen
und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
3.
Die für die Schulen zuständigen Ministerien treten dafür ein, dass die Schulen
auch weiterhin an den Aufgaben des Volksbundes mitwirken und damit eine
nachhaltige Erziehung zum Frieden fördern (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 23.03.1968 i.d.F. vom 27.04.2006):
„Eine verantwortungsbewusste Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an der
Arbeit des Volksbundes ist eine gute Möglichkeit, ihnen im Sinne des
Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule die Aufgabe des friedlichen
Zusammenlebens und der Integration ausländischer Mitbürger nahe zu bringen.“
4.
Der Volksbund erfüllt eine öffentliche Aufgabe für unser Land und seine
Bürgerinnen und Bürger. Auf Kriegsgräberstätten, die der Volksbund betreut,
finden sich auch die Gräber all der Menschen, die in unseren Städten und
Gemeinden ihr Zuhause hatten, bevor sie irgendwo in der Welt durch Krieg und
dessen Auswirkungen ihr Leben verloren: Männer, Frauen und Kinder.
Viele
Oberbürgermeister, Landräte, Bürgermeister, Bezirks- und Ortsvorsteher haben
sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit im Volksbund entschieden. Es wäre wünschenswert,
wenn weitere von ihnen diesem Beispiel folgen könnten. Darüber hinaus ist auch
ein Engagement anderer Persönlichkeiten im Volksbund für dessen Arbeit am Ort
sehr wichtig.
5.
Städte, Kreise und Gemeinden werden – trotz angespannter Finanzlage – gebeten,
die Arbeit des Volksbundes mit einem angemessenen jährlichen Zuschuss zu
unterstützen. Die Landesregierung leistet diese Unterstützung bereits seit
vielen Jahren.
MBl. NRW. 2006 S. 797