Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 36 vom 19.12.2006 Seite 779 bis 814

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bek. d. Innenministeriums v. 6.11.2006 - 13-38.09.03
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Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bek. d. Innenministeriums v. 6.11.2006 - 13-38.09.03

Innenministerium

Gräber der Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft
Unterstützung des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Bek. d. Innenministeriums v. 6.11.2006  - 13-38.09.03

1.
In  Nordrhein-Westfalen gibt es über 200.000 Einzel- und Sammelgräber, in denen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bestattet sind. Ihre dauernde Ruhestätte haben dort 22.000 Opfer, zumeist Soldaten, des Ersten Weltkrieges und 310.000 Opfer des Zweiten Weltkrieges - 70.000 Soldaten, 67.000 deutsche Zivilisten, 173.000 Kriegsgefangene und ausländische Zwangsarbeiter - gefunden.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK), Landesverband Nordrhein-Westfalen, hat nach dem Zweiten Weltkrieg über 650 Kriegsgräberstätten in Nordrhein-Westfalen angelegt, ausgebaut oder war wesentlich daran beteiligt. Dies begründet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Volksbund, dem Innenministerium, den Bezirksregierungen und insbesondere den Friedhofsträgern.

Die Kriegsgräberfürsorge im Inland ist im Gräbergesetz, der entsprechenden Verwaltungsvorschrift und der Zuständigkeitsverordnung des Bundeslandes in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Danach bleiben alle Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd bestehen. Jedes Grab muss eine würdige Ruhestätte sein.
Die Gemeinden haben die Gräber anzulegen, in Stand zu setzen und zu pflegen. Die Kosten hierfür werden nach Pauschsätzen erstattet.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge soll vor Anlegung, Ausgestaltung, Änderung und Erweiterung geschlossener Begräbnisanlagen gehört werden; ihm ist auch eine Ausfertigung der gültigen amtlichen Gräberliste zur Verfügung zu stellen. Der Volksbund unterstützt die Friedhofsträger durch Beratungen, Empfehlungen und Fortbildungsangebote.

2.
Unter dem Leitwort „Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden leistet der Volksbund im In- und Ausland vorbildliche Arbeit, die einen wichtigen Beitrag für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt darstellt.

Der Volksbund

- ist im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland für alle Kriegsgräber im Ausland zuständig;

- betreut zurzeit mehr als 2 Millionen Kriegsgräber auf etwa 900 Friedhöfen in nahezu 100 Ländern der Erde;

- arbeitet mit ausländischen Gräberdiensten und vergleichbaren Organisationen partnerschaftlich zusammen;

- steht jedem Bürger für alle die Kriegsgräberfürsorge betreffenden Fragen mit Rat und Tat zur Seite;

- bezieht in seine überparteiliche Arbeit Verbände, Vereine, Organisationen, Institutionen und Gruppierungen aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein;

- betreibt als weltweit einzige mit der Kriegsgräberfürsorge beauftragte Organisation eine eigenständige Jugend- und Schularbeit und bietet als Beitrag zur Friedenserziehung u.a. an:

- internationale Workcamps im In- und Ausland,

- Projektwochen und Seminare in seinen Jugendbegegnungsstätten in den Niederlanden, in Belgien, Frankreich und Deutschland,

- Fortbildungsveranstaltungen,

- regionale Jugendarbeit (Jugendarbeitskreise),

- Schulprojekte im lokalen Bereich.

- hält die Erinnerung an alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wach, insbesondere durch Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag, der zusehends als „Friedensmahntag“ an Bedeutung gewinnt;

- informiert durch Ausstellungen, Publikationen in Wort und Bild, Vortragsveranstaltungen und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit.

3.
Die für die Schulen zuständigen Ministerien treten dafür ein, dass die Schulen auch weiterhin an den Aufgaben des Volksbundes mitwirken und damit eine nachhaltige Erziehung zum Frieden fördern (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 23.03.1968 i.d.F. vom 27.04.2006):
„Eine verantwortungsbewusste Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an der Arbeit des Volksbundes ist eine gute Möglichkeit, ihnen im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule die Aufgabe des friedlichen Zusammenlebens und der Integration ausländischer Mitbürger nahe zu bringen.“

4.
Der Volksbund erfüllt eine öffentliche Aufgabe für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Auf Kriegsgräberstätten, die der Volksbund betreut, finden sich auch die Gräber all der Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden ihr Zuhause hatten, bevor sie irgendwo in der Welt durch Krieg und dessen Auswirkungen ihr Leben verloren: Männer, Frauen und Kinder.

Viele Oberbürgermeister, Landräte, Bürgermeister, Bezirks- und Ortsvorsteher haben sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit im Volksbund entschieden. Es wäre wünschenswert, wenn weitere von ihnen diesem Beispiel folgen könnten. Darüber hinaus ist auch ein Engagement anderer Persönlichkeiten im Volksbund für dessen Arbeit am Ort sehr wichtig.

5.
Städte, Kreise und Gemeinden werden – trotz angespannter Finanzlage – gebeten, die Arbeit des Volksbundes mit einem angemessenen jährlichen Zuschuss zu unterstützen. Die Landesregierung leistet diese Unterstützung bereits seit vielen Jahren.

MBl. NRW. 2006 S. 797