Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 37 vom 22.12.2006 Seite 815 bis 840

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor -Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF)- RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 5.12.2006 - III-5-764.71.40
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor -Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF)- RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 5.12.2006 - III-5-764.71.40

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor
-Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF)-

RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 5.12.2006 - III-5-764.71.40

Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 14.6.2005 (MBl. NRW. S. 893, ber. 1.9.2005 MBl. NRW. S. 1151, SMBl. 793) wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1.3 wird Satz 2 gestrichen.

2. In Nr. 2.2.6 werden das Komma und das Wort „Eigenleistungen“ gestrichen.

3. Die Nr. 4.2 wird wie folgt neu gefasst:

„Für Maßnahmen nach Nrn. 2.1.1 und 2.1.6 können anfallende Verwaltungsgemeinkosten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers bis zu einem Anteil von 7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pauschal als förderfähig anerkannt werden, soweit mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Eigeninteresse verbunden ist.

Im Übrigen darf die Zuwendung nur mit der Auflage bewilligt werden, dass die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die geförderten Beschäftigten nicht besser stellt als vergleichbare Landesbeschäftigte.“

4. Die Nr. 4.3 wird gestrichen.

5. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2006 S. 834