Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 38 vom 29.12.2006 Seite 841 bis 852
Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 7.12.2006 |
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 7.12.2006
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Bekanntmachung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2005
Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW
v. 7.12.2006
1
Jahresabschluss zum 31.12.2005
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes (GPAG) in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 161), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004, in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit Beschluss vom 23.11.2006 den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2005 festgestellt.
Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 beläuft sich auf 21.128.067,87 €; siehe Anlage 1. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 555.812,58 €; siehe Anlage 2. Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf – 69.773,22 €; siehe Anlage 3.
2
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2005
Der Jahresabschluss zum 31.12.2005 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2005 wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW vom 30.11.2005 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt & Partner, Duisburg geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:
„An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Wir haben den Jahresabschluß - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt, Herne, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen entsprechend den nordrhein-westfälischen gemeinderechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz liegen in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlußprüfung in entsprechender Anwendung der §§ 101 ff. GO NRW sowie § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, daß Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluß und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfaßt die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeprüfungsanstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluß, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 (Bilanzsumme EUR 21.128.067,87; Jahresergebnis EUR 555.812,58) und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2005 der Gemeindeprüfungsanstalt haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlußprüfungen (IDW PS 450) erstattet.
Duisburg, den 29. September 2006
PKF
FASSELT & PARTNER
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr.
Schöneberger |
Dr.
Ellerich |
3
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2005 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2005 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2005 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2005 wurden gemäß §§ 12 Abs. 1 und 2 GPAG und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 23.11.2006 angezeigt.
Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 (inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.
Herne, den 7.12.2006
Der
Präsident der GPA NRW
Rainer Christian Beutel
- MBl. NRW. 2006 S. 846