Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 4 vom 2.2.2006 Seite 41 bis 52

Änderung der Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen Bek. d. Hilfskasse beim Landtag v. 11.1.2006
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Änderung der Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen Bek. d. Hilfskasse beim Landtag v. 11.1.2006

Änderung der Satzung
der Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Hilfskasse beim Landtag v. 11.1.2006

Der Ältestenrat des Landtags und der Verwaltungsrat der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen haben aufgrund des § 32 des Abgeordnetengesetzes - AbgG NRW - vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 252), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GV. NRW. S 951), - SGV. NRW. 1101 - in den Sitzungen vom 15.12.2005 folgende Satzungsänderung beschlossen, die durch Erl. d. Finanzministeriums v. 23.12.2005 - Vers 35-00-1. (25) IV C 4 - genehmigt worden ist.

Artikel I

Die Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 20. Januar 1969 (MBl. NRW. S. 555), zuletzt geändert durch Beschluss des Ältestenrats des Landtags und des Verwaltungsrates der Hilfskasse beim Landtag vom 4.12.2002 (veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 21.1.2003 - MBl. NRW. S. 242 -) wird wie folgt geändert:

1
Es wird folgender § 8a eingefügt:

§ 8a
Leistungen in besonderen wirtschaftlichen Notfällen

In besonderen wirtschaftlichen Notfällen können einem Rentenempfänger/einer Rentenempfängerin eine einmalige Unterstützung oder laufende Unterhaltszuschüsse gewährt werden.

2
§ 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Der Verwaltungsrat wählt den Vorstand und bestimmt den Vorsitz jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Landtags. Endet die Wahlzeit des Vorstandes und ist noch kein neuer Vorstand gewählt, so führt der bisherige Vorstand die Geschäfte bis zur Neuwahl fort.

3
In § 16 Buchstabe i) werden die Worte "§ 5 Abs. 3" durch die Worte "§§ 5 Abs. 3 und 8a" ersetzt.

4
§ 32 entfällt

5
Es wird folgender § 33 eingefügt:

§ 33
Übergangsvorschrift zur Satzungsänderung vom 1.1.2006

Die Amtszeit des amtierenden Vorstandes endet mit Ablauf des 30.6.2006.

Artikel II

Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 1.1.2006 in Kraft.

Ausgefertigt.

Düsseldorf, den 11. Januar 2006

Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen

Regina   v a n   D i n t h e r

Vorsitzende des Verwaltungsrates
der Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen

- MBl. NRW. 2006 S. 50