Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 4 vom 2.2.2006 Seite 41 bis 52
Änderung der Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen Bek. d. Hilfskasse beim Landtag v. 11.1.2006 |
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Änderung der Satzung der Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen Bek. d. Hilfskasse beim Landtag v. 11.1.2006
Änderung der
Satzung
der Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen
Bek.
d. Hilfskasse beim Landtag v. 11.1.2006
Der
Ältestenrat des Landtags und der Verwaltungsrat der Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen haben aufgrund des § 32 des Abgeordnetengesetzes - AbgG NRW
- vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 252), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.
Dezember 2005 (GV. NRW. S 951), - SGV. NRW. 1101 - in den Sitzungen vom
15.12.2005 folgende Satzungsänderung beschlossen, die durch Erl. d.
Finanzministeriums v. 23.12.2005 - Vers 35-00-1. (25) IV C 4 - genehmigt worden
ist.
Artikel
I
Die Satzung der
Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 20. Januar 1969 (MBl. NRW. S. 555), zuletzt geändert durch Beschluss des Ältestenrats des
Landtags und des Verwaltungsrates der Hilfskasse beim Landtag vom 4.12.2002
(veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 21.1.2003 - MBl. NRW. S. 242 -) wird
wie folgt geändert:
1
Es wird folgender § 8a eingefügt:
§ 8a
Leistungen in besonderen wirtschaftlichen Notfällen
In besonderen
wirtschaftlichen Notfällen können einem Rentenempfänger/einer Rentenempfängerin
eine einmalige Unterstützung oder laufende Unterhaltszuschüsse gewährt werden.
2
§ 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Der
Verwaltungsrat wählt den Vorstand und bestimmt den Vorsitz jeweils für die
Dauer der Wahlperiode des Landtags. Endet die Wahlzeit des Vorstandes und ist
noch kein neuer Vorstand gewählt, so führt der bisherige Vorstand die Geschäfte
bis zur Neuwahl fort.
3
In § 16 Buchstabe i) werden die Worte "§ 5 Abs. 3" durch die Worte
"§§ 5 Abs. 3 und 8a" ersetzt.
4
§ 32 entfällt
5
Es wird folgender § 33 eingefügt:
§ 33
Übergangsvorschrift zur Satzungsänderung vom 1.1.2006
Die Amtszeit
des amtierenden Vorstandes endet mit Ablauf des 30.6.2006.
Artikel II
Diese
Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 1.1.2006 in Kraft.
Ausgefertigt.
Düsseldorf,
den 11. Januar 2006
Hilfskasse beim
Landtag
Nordrhein-Westfalen
Regina v a n D i n t h e r
Vorsitzende des
Verwaltungsrates
der Hilfskasse beim Landtag
Nordrhein-Westfalen
- MBl. NRW. 2006 S. 50