Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 5 vom 8.2.2006 Seite 53 bis 70
Öffentliche Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017 RdErl d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 - v. 26.1.2006 |
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Öffentliche Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017 RdErl d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 - v. 26.1.2006
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Öffentliche Ausschreibung
für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen
in den Jahren 2008 bis 2017
RdErl
d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 -
v. 26.1.2006
Im Einvernehmen mit dem
Finanzministerium, dem Ministerium für Bauen und Verkehr und dem
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird hiermit die Durchführung
von Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2008 bis 2017
ausgeschrieben.
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Präambel
In NRW werden seit 1984 erfolgreich
Landesgartenschauen durchgeführt. Dadurch konnten nachweisbare Erfolge in der
Freiflächensicherung und –gestaltung erzielt werden. Vorrangiges Ziel von
Gartenschauen war die Beseitigung siedlungsstruktureller Defizite durch die
Verbesserung der Lebensqualität und des sozialen Umfeldes für die Bürger, der
Naherholungsangebote, der Möglichkeiten zu wohnungsnaher Freizeitgestaltung,
der ökologischen Qualität der Freiflächen einschließlich des Wasserschutzes
sowie des Stadtklimas und die Demonstration der Leistungsfähigkeit des
nordrhein-westfälischen Gartenbaus. Landesgartenschauen haben darüber hinaus
zur Profilierung und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zusammenwirken mit der
Bürgerschaft beigetragen. Eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
hat die Identifikation mit den heimischen Kommunen nachweislich gestärkt.
Diese erfolgreiche Strategie der Landesgartenschauen
soll fortgesetzt werden. Dies ist auch das Ergebnis eines workshops zur
„Zukunft von Landesgartenschauen in NRW“, den die Landesregierung im Jahre 2004
unter Beteiligung vieler namhafter Experten durchgeführt hat. Dieser workshop
führte zu Vorschlägen für Inhalte, Vorgehensweise und Grundsätzen der
Finanzierung von Landesgartenschauen. Empfohlen wurde, eine langfristige
finanzielle Sicherung insbesondere durch zeitliche Streckung des
Durchführungsrhythmus auf 3 Jahre zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund werden
Landesgartenschauen in den Jahren 2008, 2011, 2014 und 2017 ausgeschrieben.
Eine Verknüpfung mit ggf. zeitgleich stattfindenden REGIONALEN (MBl. NRW. 2001 S. 900) ist möglich, aber nicht zwingend.
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Ziele
Gartenschauen sind Experimentierräume für
gestalterische Innovation, für Impulse zu Gartenkunst und
Landschaftsarchitektur sowie für richtungsweisende soziale und
umweltpädagogische Strategien, die die Menschen sensibilisieren sollen für
ökologische Zusammenhänge und ästhetische Qualitäten der Natur und damit für
die bewußte Gestaltung, Erhaltung und Pflege der eigenen Lebensumwelt.
Landesgartenschauen sollen zur
Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden
unseres Landes beitragen und die Entwicklung des mittelständischen Gartenbaus
sowie des Freizeitgartenbaus fördern. Sie sollen nach Möglichkeit in Konzepte
der Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung auf kommunaler oder
regionaler Ebene integriert werden und dazu beitragen,
- die kulturelle Eigenentwicklung zu stärken,
- die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung für
Stadt und Region zu verbessern,
- die Eigeninitiativen von Städten, Gemeinden und Stadtteilen sowie der
Bürgerinnen und Bürger zur gärtnerischen Gestaltung des Wohnumfeldes zu unterstützen,
- dauerhafte Grün- und Freiflächen zu schaffen,
- die durch ihre geographischen, ökologischen und kulturgeschichtlichen
Merkmale unverwechselbare Landschaften der Region zu schützen und behutsam
fortzuentwickeln,
- historische Garten- und Parkanlagen zu rekonstruieren und neue herauszubilden
als Ausdruck von regionaler Garten- und Landschaftsbaukunst auch im Zusammenhang
mit dem kultur- und naturhistorischen Erbe,
- die Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung durch beispielhafte
Lösungen in der Grün- und Landschaftsgestaltung, durch Ausstellungen, Lehrschauen
und sonstige Veranstaltungen zu gärtnerischen, naturverbundenen und
ökologischen Themen fördern,
- bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen auszulösen und zu unterstützen.
Landesgartenschauen schaffen einen festen Zeitrahmen, um konkrete
städtebauliche oder grünplanerische Maßnahmen bürgernah präsentieren zu können.
Die Präsentation kann z.B. im Rahmen von Sonderveranstaltungen kultureller oder
gärtnerischer Art oder sonstiger neu zu schaffender Attraktionspunkte erfolgen.
Damit geben Landesgartenschauen auch wichtige Impulse für private
Investitionen.
Landesgartenschauen sind
interdisziplinäre Veranstaltungen, an denen die Berufsgruppen des Garten-,
Landschafts- und Städtebaues mitwirken. Der gärtnerische Berufsstand erhält
durch sie die Möglichkeit, seine Beiträge und seine Leistungsfähigkeit zur
gestalterischen und ökologischen Verbesserung, zu kreativem Grün sowie zum
fachgerechten Umgang mit dem historischen Erbe darzustellen. Sie sind darüber
hinaus ein Beitrag zur Förderung des regionalen Mittelstandes.
Durch Gartenschauen können
standortbezogene Probleme aufgegriffen werden. Dies gilt insbesondere für
kleinere und mittlere Städte und Gemeinden des ländlichen Raumes.
Beispielhaft seien genannt:
Im Siedlungsbereich:
- Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Grünanlagen und kleineren
Parks,
- Erstellung und Umsetzung eines grünordnerischen Gesamtkonzepts bei
Siedlungserweiterungen bzw. Stadtumbau aufgrund geänderten Wohnungsbedarfs,
- Grüngestaltung bei der Umnutzung von Brach- oder Konversionsflächen,
- Grüngestaltung in Gewerbegebieten,
- Renaturierung von Gewerbebrachen oder Deponieflächen,
- Schaffung von Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld,
- Vernetzung und Ausbau von Grünzügen,
- Begrünung von baulichen Anlagen (incl. Fassadenbegrünung, Dachbegrünung,
Hofbegrünung) und deren Einbindung in die Umgebung,
- Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiven
Gestaltung von Fußwegen.
Im Außenbereich:
- Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen,
- Maßnahmen zur Biotopvernetzung,
- umweltverträgliche Entwicklung von Fremdenverkehrsangeboten,
- Gestaltung der Kulturlandschaft.
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Träger von Landesgartenschauen
3.1
Träger einer Landesgartenschau sind Städte und Gemeinden im Lande
Nordrhein-Westfalen.
3.2
Veranstalter sind gemeinsam der Träger und die Landesarbeitsgemeinschaft
Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen, Köln (LAGL).
3.3
Die Veranstalter bilden für die Vorbereitung und Durchführung der
Landesgartenschau eine Bau- und Betriebsgesellschaft. Sie ist verantwortlich
für die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren und im Wettbewerb formulierten
Ziele und Inhalte.
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Voraussetzungen
4.1
Allgemeine Vorgaben
Landesgartenschauen sind unter Beachtung
der Ziele von Raumordnung und Landesplanung in das beabsichtigte
Stadtentwicklungskonzept einzubeziehen.
4.2
Anforderungen
- Sicherung und Entwicklung ökologisch
wertvoller Landschaftsbestandteile
- Städtebauliches und grünordnerisches Handlungskonzept mit realisierbarem
Zeitplan
- Sicherstellung der Finanzierung der Investitions-, Veranstaltungs- und
Folgekosten im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung des Trägers
- Planungsrechtliche Sicherung des künftigen Landesgartenschaugeländes als
öffentliche Grünfläche
- Anbindung an das ÖPNV -, Radwege - und Straßennetz
- Tragfähiges und finanzierbares Nachnutzungskonzept
4.3
Ausschreibung
4.3.1
Planung
Für Landesgartenschauen ist ein offener
Ideen- und Planungswettbewerb des Trägers in Abstimmung mit den künftigen
Veranstaltern auszuschreiben. Zugelassen sind nur Landschaftsarchitekten oder
Arbeitsgemeinschaften, in denen der Landschaftsarchitekt federführend ist.
4.3.2
Realisierung
Landesgartenschauen sind auch
Demonstrations- und Leistungsschauen des nordrhein-westfälischen Gartenbaus. Es
sollten weitestgehend typische Materialien der Region verwendet werden, auf
nordrhein-westfälische Herkünfte bei Saatgut-, Pflanzen- und Gehölzlieferungen
sowie Dienstleistungen aus der Region sollte vorrangig zurückgegriffen werden.
Das typische Erscheinungsbild der Region soll hervorgehoben werden.
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Bewerbung und Vergabe
5.1
Bewerbung
Städte oder Gemeinden (Bewerber)
übersenden ihre Bewerbung an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190
Düsseldorf.
Die Bewerbungen für die Durchführung der
Landesgartenschau 2008 sind bis zum 1.3.2006, für die Landesgartenschauen 2011
und 2014 bis zum 1.3.2007 und für die Landesgartenschau 2017 bis zum 1.3.2010
einzureichen.
Es wird empfohlen, bei der Erstellung der
Bewerbung die Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege
Nordrhein-Westfalen, Köln, zu beteiligen.
5.2
Vergabe
Das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt im Benehmen mit dem
Ministerium für Bauen und Verkehr eine Bewertungskommission ein, die die
vorliegenden Bewerbungen prüft und eine Auswahlempfehlung erarbeitet. Die
Entscheidung über die abschließende Auswahl des für die Durchführung
vorgesehenen Standortes trifft das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Ministerium für Bauen
und Verkehr.
Der Bewertungskommission sollen neben
Vertreterinnen oder Vertretern des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bauen und Verkehr
sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau- und Landespflege (LAGL) je eine
Vertreterin oder ein Vertreter
- des Städte- und Gemeindebundes NRW oder des Städtetages NRW
- der Tourismusagentur NRW
- des Landesbüros der Naturschutzverbände (LNU)
- der Wissenschaft (Landschaftspflege / Städtebau / Stadtplanung)
- der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Kleingärtner
- der Gartenamtsleiterkonferenz NRW (GALK)
angehören.
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Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollen
qualifizierte Informationen über die Ziele i.S. der Nummer 2 und die Erfüllung der
Voraussetzungen i.S. der Nummer 4 bieten.
Folgende Unterlagen sind vom Bewerber
einzureichen:
6.1
Definition der Ziele, die mit der Landesgartenschau erreicht werden sollen und
Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
6.2
Darstellung der örtlichen Gegebenheiten und der regionalen Bezüge unter
Beachtung der Zielsetzungen der Nummer 2 (u.a. Daten über Bevölkerung, Wirtschaft,
Infrastruktur); Stadtentwicklungskonzept.
6.3
Lageplan des Geländes mit Erläuterungen über die Grundvorstellung zur
Gestaltung (Übersichtspläne, regionales standortspezifisches Leitthema), die vorhandene
bzw. geplante Infrastruktur, die planungsrechtliche Absicherung und die
Eigentumsverhältnisse.
6.4
Beschluss des Stadtrates bzw. Gemeinderates zur Durchführung der Landesgartenschau.
6.5
Eckpunkte für ein Marketingkonzept.
6.6
Konzeptentwurf für die Folgenutzung mit Angaben zur Finanzierung.
6.7
Konzept der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen in die
Vorbereitung und Durchführung der Gartenschau.
6.8
Eckpunkte zu geplanten inhaltlichen Schwerpunkten von Sonderveranstaltungen und
Sonderprogramme gärtnerischer, kultureller und sportlicher Art.
6.9
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne
- für die Landesgartenschau - Projektplan "Investitionen" bzw.
Projektplan "Durchführung" (siehe Nrn. 7.2.1 und 7.2.2)
- für die Umsetzung des städtebaulichen Handlungskonzepts und
- für sonstige Maßnahmen.
6.10
Stellungnahme der Aufsichtsbehörde über die finanzielle Leistungsfähigkeit des
Trägers.
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Finanzierung
Städte oder Gemeinden, die den Auftrag
zur Durchführung einer Landesgartenschau erhalten, haben als verantwortliche
Träger die Gesamtfinanzierung sicherzustellen.
7.1
Haushaltswirtschaftliche Voraussetzungen
Um die Durchführung von
Landesgartenschauen können sich nur Kommunen bewerben, deren
haushaltswirtschaftliche Lage es erlaubt. Dies gilt in der Regel für alle
Kommunen mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies kann auch für Kommunen mit
einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) gelten, sofern sich die
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konzeption und Durchführung einer
Landesgartenschau nicht negativ auf die Genehmigungsfähigkeit des HSK auswirken
und insbesondere den Zeitraum für den Haushaltsausgleich nicht verlängern.
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Bewerbung für künftige Landesgartenschauen
sind Gemeinden, die sich nach § 82 GO in der vorläufigen Haushaltswirtschaft
befinden.
7.2
Landesförderung
Das Land fördert Maßnahmen für die
Landesgartenschau, die über bestehende Förderprogramme realisiert werden
sollen, prioritär. Die investiven Maßnahmen, die nicht im Rahmen bestehender
Förderprogramme realisiert werden können, werden im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel gefördert.
7.3
Projektplan
Für die Durchführung der
Landesgartenschau ist zusätzlich zu der nach kommunalem Haushaltsrecht
vorgeschriebenen Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben ein Projektplan
aufzustellen, der in die Teile "Investitionen" und "Durchführung"
zu gliedern ist. In diesem sind alle Kosten der Landesgartenschau darzustellen
und deren Finanzierung aufzuzeigen.
7.3.1
Projektplan "Investitionen"
In diesem Teil des Projektplans sind alle
investiven Maßnahmen, die in einem direkten Zusammenhang mit der
Landesgartenschau stehen, und deren Finanzierung zu erfassen.
Investitionsmaßnahmen, für die
Zuwendungen gewährt werden, sind einschließlich ihrer Gesamtfinanzierung in
diesem Teil gesondert darzustellen.
7.3.2
Projektplan "Durchführung"
In diesem Teil des Projektplanes sind
- die konsumtiven bzw. temporären Maßnahmen,
- die Personal- und Sachkosten,
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen stehen,
- Ausgaben für Pflege und Unterhaltung des Geländes während der Gartenschau
und deren Finanzierung zu erfassen.
7.4
Sonstiges
Dem Träger wird freigestellt, das Gelände
der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften. Die damit
zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben (z.B. Einzäunung, Kassen etc.) sind
ebenfalls im Teil "Durchführung" des Projektplans nachzuweisen.
- MBl. NRW. 2006 S. 57