Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 6 vom 15.2.2006 Seite 71 bis 114
2123 Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 19. November 2005 |
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2123 Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 19. November 2005
Inhalt
§ 1
Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung / Rücktritt
§ 2
Abschlussprüfung
§ 3
Geschlechtsspezifische Bezeichnung
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 19. November 2005 aufgrund des § 23 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 5 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 148), in Verbindung mit § 54 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.), folgende Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen beschlossen:
§ 1
Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung / Rücktritt
(1) Die Gebühr
für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 3.825,- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr
wird fällig mit der Annahmeerklärung auf der Grundlage des Zulassungsbescheides
der Kammer.
(3) Die Gebühr gem.
Absatz 1 kann auf Antrag in drei Raten von je 1.275,- € gezahlt werden. Die
Raten werden fällig zu Beginn des Fortbildungslehrganges und jeweils zu Beginn
des vierten und neunten Monats der Fortbildung.
(4) Im Falle
des Rücktritts erfolgt eine Erstattung der Gebühr gem. Absätze 1,2 nur dann,
wenn der Fortbildungsplatz noch rechtzeitig durch einen anderen Teilnehmer
besetzt werden kann, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,- €.
§ 2
Abschlussprüfung
(1) Die Gebühr für die Abschlussprüfung beträgt
385,- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr wird fällig mit der
Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Bei Rücktritt von der Prüfung erfolgt
Erstattung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- €.
§ 3
Geschlechtsspezifische Bezeichnung
Alle personenbezogenen
Begriffe dieser Gebührenordnung werden im jeweiligen Einzelfall im amtlichen
Sprachgebrauch in ihrer geschlechtsspezifischen Bezeichnung verwendet.
§ 4
In-Kraft-Treten
Diese Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen
Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im
Gesundheitswesen tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Genehmigung
der
Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur
Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen
Genehmigt:
Düsseldorf,
den 11. Januar 2006
Az.:
III 7 – 0810.74.2 –
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
G o d r y
Ausgefertigt
zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen
Münster,
den 16. Januar 2006
Dr. Walter D i e
c k h o f f
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe
- MBl. NRW. 2006
S. 109