Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 6 vom 15.2.2006 Seite 71 bis 114

2123 Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 19. November 2005
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2123 Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 19. November 2005

Inhalt

§ 1 Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung / Rücktritt

§ 2 Abschlussprüfung

§ 3 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

§ 4 In-Kraft-Treten

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 19. November 2005 aufgrund des § 23 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 5 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 148), in Verbindung mit § 54 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.), folgende Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen beschlossen:

§ 1
Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung / Rücktritt

(1) Die Gebühr für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 3.825,- € je Teilnehmer.

(2) Die Gebühr wird fällig mit der Annahmeerklärung auf der Grundlage des Zulassungsbescheides der Kammer.

(3) Die Gebühr gem. Absatz 1 kann auf Antrag in drei Raten von je 1.275,- € gezahlt werden. Die Raten werden fällig zu Beginn des Fortbildungslehrganges und jeweils zu Beginn des vierten und neunten Monats der Fortbildung.

(4) Im Falle des Rücktritts erfolgt eine Erstattung der Gebühr gem. Absätze 1,2 nur dann, wenn der Fortbildungsplatz noch rechtzeitig durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden kann, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,- €.

§ 2
Abschlussprüfung

(1) Die Gebühr für die Abschlussprüfung beträgt 385,- € je Teilnehmer.

(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

Bei Rücktritt von der Prüfung erfolgt Erstattung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- €.

§ 3
Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Alle personenbezogenen Begriffe dieser Gebührenordnung werden im jeweiligen Einzelfall im amtlichen Sprachgebrauch in ihrer geschlechtsspezifischen Bezeichnung verwendet.

§ 4
In-Kraft-Treten

Diese Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Genehmigung

der Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen

Genehmigt:

Düsseldorf, den 11. Januar 2006

Az.: III 7 – 0810.74.2 –

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag

G o d r y

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Münster, den 16. Januar 2006

Dr. Walter   D i e c k h o f f
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe

- MBl. NRW. 2006 S. 109