Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 10 vom 20.4.2007 Seite 171 bis 184
Jahresabschlüsse 2005 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 21. März 2007 - 50 58 00 – |
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Jahresabschlüsse 2005 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 21. März 2007 - 50 58 00 –
II.
Jahresabschlüsse
2005
des LWL- Jugendhilfezentrums Marl,
des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des LWL-Jugendheimes Tecklenburg
Bek. d. Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe vom 21. März 2007
- 50 58 00 –
Die
12. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in
ihrer 5. Tagung am 17. November 2006 die Jahresabschlüsse 2005 des
LWL-Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpäd. Kinderheimes Hamm und des
LWL-Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 2005
und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2005 festgestellt.
Die
Landschaftsversammlung hat beschlossen:
1.
Der Jahresüberschuss 2005 des LWL-Jugendhilfezentrums Marl von 349.748,13 Euro
wird in Höhe von
-
39.250,62 Euro einer freien Rücklage zugeführt,
-
310.497,51 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen
zugeführt.
2.
Der Jahresüberschuss 2005 des LWL-Heilpäd. Kinderheimes Hamm von 5.533,46 Euro
wird in Höhe von
-
4.874,29 Euro einer freien Rücklage zugeführt,
-
659,17 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
3.
Der Jahresüberschuss 2005 des LWL-Jugendheimes Tecklenburg von 69.203,03 Euro
wird in Höhe von
-
16.590,30 Euro einer freien Rücklage zugeführt,
-
52.612,73 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen
zugeführt.
Die
Jahresabschlüsse sind von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW ) mit folgendem Ergebnis geprüft worden.
LWL-Jugendhilfezentrum Marl
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die
GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes
Westfälisches Jugendhilfezentrum Marl. Zur Durchführung der
Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster, Münster, bedient.
Diese
hat mit Datum vom 27.03.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir
haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25
Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen
Jugendhilfezentrums, Marl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und auf Grund der Satzung nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
des gemäß § 25 EigVO aufgestellten Lageberichts liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Jugendhilfezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Jugendhilfezentrums und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Die
GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon
GmbH, Münster ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt.
Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine
Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung -
Revision
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
(Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW)
LWL-Heilpädagogisches
Kinderheim Hamm
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die
GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes
Westfälisches Heilpädagogisches Kinderheim Hamm. Zur Durchführung der
Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Curacon GmbH, Münster, Münster, bedient.
Diese
hat mit Datum vom 27.03.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir
haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25
Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen
Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und auf
Grund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie des gemäß § 25 EigVO aufgestellten Lageberichts
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen
Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Kinderheimes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Die
GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon
GmbH, Münster ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt.
Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine
Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung -
Revision
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
(Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW)
LWL-Jugendheim
Tecklenburg
Vermerk der GPA Abschließender NRW
Die
GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes
Westfälisches Jugendheim Tecklenburg. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung
zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH,
Münster, Münster, bedient.
Diese
hat mit Datum vom 16.04.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir
haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25
Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen Jugendheimes
Tecklenburg, Tecklenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und auf Grund der Satzung nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
des gemäß § 25 EigVO aufgestellten Lageberichts liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Jugendheimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Jugendheimes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Die
GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon
GmbH, Münster ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt.
Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine
Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung -
Revision
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
(Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW)
Die
Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe - LWL-Landesjugendamt Westfalen - in
Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 320, eingesehen werden.
Dr. Wolfgang K i r s c h
Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
- MBl. NRW. 2007 S. 177