Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 10 vom 20.4.2007 Seite 171 bis 184

Jahresabschlüsse 2005 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 21. März 2007 - 50 58 00 –
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Jahresabschlüsse 2005 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 21. März 2007 - 50 58 00 –

II.

Jahresabschlüsse 2005
des LWL- Jugendhilfezentrums Marl,
des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 21. März 2007
- 50 58 00 –

Die 12. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 5. Tagung am 17. November 2006 die Jahresabschlüsse 2005 des LWL-Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpäd. Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 2005 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2005 festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

1. Der Jahresüberschuss 2005 des LWL-Jugendhilfezentrums Marl von 349.748,13 Euro wird in Höhe von

- 39.250,62 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

- 310.497,51 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

2. Der Jahresüberschuss 2005 des LWL-Heilpäd. Kinderheimes Hamm von 5.533,46 Euro wird in Höhe von

- 4.874,29 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

- 659,17 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

3. Der Jahresüberschuss 2005 des LWL-Jugendheimes Tecklenburg von 69.203,03 Euro wird in Höhe von

- 16.590,30 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

- 52.612,73 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

Die Jahresabschlüsse sind von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW ) mit folgendem Ergebnis geprüft worden.

LWL-Jugendhilfezentrum Marl

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Westfälisches Jugendhilfezentrum Marl. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster, Münster, bedient.

Diese hat mit Datum vom 27.03.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen Jugendhilfezentrums, Marl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und auf Grund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des gemäß § 25 EigVO aufgestellten Lageberichts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Jugendhilfezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Jugendhilfezentrums und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW

Abschlussprüfung- Beratung - Revision

Im Auftrag

Thomas  S i e g e r t

(Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW)

LWL-Heilpädagogisches Kinderheim Hamm

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Westfälisches Heilpädagogisches Kinderheim Hamm. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster, Münster, bedient.

Diese hat mit Datum vom 27.03.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und auf Grund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des gemäß § 25 EigVO aufgestellten Lageberichts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kinderheimes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW

Abschlussprüfung- Beratung - Revision

Im Auftrag

Thomas  S i e g e r t

(Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW)

LWL-Jugendheim Tecklenburg

Vermerk der GPA Abschließender NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Westfälisches Jugendheim Tecklenburg. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster, Münster, bedient.

Diese hat mit Datum vom 16.04.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen Jugendheimes Tecklenburg, Tecklenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und auf Grund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des gemäß § 25 EigVO aufgestellten Lageberichts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Jugendheimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Jugendheimes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW

Abschlussprüfung- Beratung - Revision

Im Auftrag

Thomas  S i e g e r t

(Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW)

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe - LWL-Landesjugendamt Westfalen - in Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 320, eingesehen werden.

Dr. Wolfgang  K i r s c h

Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

- MBl. NRW. 2007 S. 177