Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 10 vom 20.4.2007 Seite 171 bis 184
Verzeichnis der Untersuchungsstellen nach § 3 Abs. 5 und 6 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.4.1992 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 12.3.2007 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Verzeichnis der Untersuchungsstellen nach § 3 Abs. 5 und 6 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.4.1992 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 12.3.2007
II.
Verzeichnis der Untersuchungsstellen
nach § 3 Abs. 5 und 6 der
Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.4.1992
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 12.3.2007
Nach den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) RdErl. v. 27.4.1995 erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ein Verzeichnis der Untersuchungsstellen, die eine Anerkennung für Klärschlammuntersuchungen erhalten. Die Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Untersuchung von Klärschlamm erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, wenn die Stelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens die Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der entsprechenden Probenahme und Analytik nachgewiesen hat.
Anerkennungen werden für die folgenden 6 Teilbereiche getrennt erteilt:
Teilbereich 1 – Probenahme von Klärschlamm
Teilbereich 2 – Untersuchung von Schwermetallen
Teilbereich 3 – Untersuchung von AOX
Teilbereich 4 – Untersuchung von physikalischen Parametern und Nährstoffen
Teilbereich 5 – Untersuchung von polychlorierten Biphenylen (PCB)
Teilbereich 6 – Untersuchung von polychlorierten Dibenzodioxinen und furanen im Klärschlamm
Dieses Verzeichnis ersetzt
alle bisher veröffentlichten Verzeichnisse und ist gültig bis zum Erscheinen
eines neuen Verzeichnisses.
Anlage
- MBl. NRW. 2007 S. 179