Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 2 vom 18.1.2007 Seite 33 bis 56
Veröffentlichung des Entzuges der Vertretungsbefugnisse für die Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 18.12.2006 - 06-00 - 025 - 00 |
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Veröffentlichung des Entzuges der Vertretungsbefugnisse für die Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 18.12.2006 - 06-00 - 025 - 00
II.
Veröffentlichung
des Entzuges
der Vertretungsbefugnisse
für die Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d.
Landschaftsverbandes Rheinland
vom 18.12.2006 - 06-00 - 025 - 00
Gemäß 3 Abs. 2
der Eigenbetriebsverordnung vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) geändert
durch Gesetz vom 6. Januar 2005 (GV. NRW. S. 15) in Verbindung mit
4 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Krankenhauszentralwäschereien wird hiermit
der Entzug der Vertretungsbefugnisse von Herrn Jürgen Bongers für die
Krankenhauszentralwäschereien veröffentlicht. Gleichzeitig werden die
Vertretungsbefugnisse des Nachfolgers bekannt gemacht.
Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für die Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
vom 18.12.2006 - 06-00 - 025 - 00
Gemäß 3 Abs.
2 der Eigenbetriebsverordnung vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) geändert
durch Gesetz vom 6. Januar 2005 (GV. NRW. S. 15) in Verbindung mit
4 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Krankenhauszentralwäschereien wird hiermit
die Vertretungsbefugnis für die Krankenhauszentralwäschereien veröffentlicht.
1. Vertretung der
Krankenhauszentralwäschereien
1.1 Betriebsleitung
Die Betriebsleitung
der Krankenhauszentralwäschereien wird kommissarisch durch den Kaufmännischen
Direktor (k) der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach
Herrn Diplom-Kaufmann
Udo Fechner
wahrgenommen.
1.2 Stellvertretung
Die Betriebsleitung
wird vertreten durch den stellvertretenden Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes
der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau:
Herrn Assessor Edgar
Seeber
2. Abgabe
formbedürftiger Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen
gemäß
4 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit
21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder
seinen allgemeinen Vertreter als dem sachlich zuständigen Landesrat.
Aufgrund der
Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:
- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher
Rechte an Grundstücken,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des
Sondervermögens,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des
Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 5000,00 EUR,
- Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 150.000,00 EUR,
- Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 150.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und
langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 750.000,00
EUR nicht überschreiten,
- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.
Das Formerfordernis
nach
21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom
Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter
als dem sachlich zuständigen Landesrat unterzeichnete Vollmacht vorliegt (
21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung).
3. Abgabe formfreier
Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen
unterliegen nicht dem Formerfordernis des 21 Abs. 1 der
Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit 4 Abs. 3 Satz
2 der Betriebssatzung, soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung
abgegeben werden.
3.1 Zuständigkeit der
Betriebsleitung
In allen zur laufenden
Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der Krankenhauszentralwäschereien
gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Betriebsleitung
unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Betriebsleitung vertreten.
Die Betriebsleitung
kann durch ihren Stellvertreter vertreten werden.
Die Betriebsleitung
entscheidet u.a. über:
- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im
Einzelfall bis zu 150.000,00
EUR bei kurzfristigen Investitionen,
- Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu 150.000,00 EUR,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des
Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 5000,00 EUR.
3.2 Delegation der
Unterzeichnungsbefugniss
Ist die
Betriebsleitung allein zuständig ( 3 Absatz 4 Betriebssatzung in
Verbindung mit Ziffer 5.3 der Dienstanweisung für die Betriebsleitung), kann
sie die Unterzeichnungsbefugnis übertragen. Für die Abgabe entsprechender
formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:
-
ohne
Einschränkung
Herrn Diplom-Kaufmann Udo Fechner
-
bis zu 25.000,00 EUR
Herrn Assessor Edgar Seeber
bei Abwesenheit von Herrn Udo Fechner ohne Einschränkung.
-
bis zu 20.000
EUR
Herrn
Hans-Joachim Giesen
bei gleichzeitiger Abwesenheit von Herrn Udo Fechner und Herrn
Seeber ohne Einschränkung.
-
bis zu 20.000 EUR
Herrn Wilfried
Groenewald
bei
Abwesenheit von Herrn Hans-Joachim Giesen
Köln, den 18.12.2006
Der
Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW. 2007 S. 52