Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 5 vom 14.2.2007 Seite 91 bis 104

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 7.12.2006
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 7.12.2006

26

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen
in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft
bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Innenministeriums v. 7.12.2006

Mein RdErl. vom 19.12.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 106) i.d.F. des RdErl. v. 12.12.2003 (MBl. NRW. 2004 S. 76) wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage 2 „Zuwendungsfähige Ausgaben“ wird der Verweis unter „*)“ wie folgt neu gefasst:

„*) Gruppierungsnummern der Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan, RdErl. d. Finanzministeriums v. 27.06.2003 (MBl. NRW.2003 S. 696) geändert durch RdErl. v. 26.01.2006 (MBl. NRW.2006 S. 110)"

2.
In der Anlage 4 „Zuwendungsbescheid“ werden im Abschnitt „Nebenbestimmungen“ bei der Aufzählung Nr. 1 die Ziffern „1.42, 3.1, 3.5,“ gestrichen.

3.
Die Ziffer 8 der Richtlinien erhält die folgende Fassung:

8
In-Kraft-Treten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2002 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2009.“

- MBl. NRW. 2007 S. 99