Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 6 vom 2.3.2007 Seite 105 bis 126

Öffentliche Ausschreibung der REGIONALEN 2013 und 2016 in NRW RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 14.2.2007 – V 1-20.86
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Öffentliche Ausschreibung der REGIONALEN 2013 und 2016 in NRW RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 14.2.2007 – V 1-20.86

Öffentliche Ausschreibung
der REGIONALEN 2013 und 2016 in NRW
RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
v. 14.2.2007 – V 1-20.86

1. Angebot der Landesregierung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bietet den Regionen des Landes die Möglichkeit, in den Jahren 2013 und 2016 eine REGIONALE durchzuführen. Gegenstand der REGIONALE ist die gemeinschaftliche Formulierung und Umsetzung eines regionalen Strukturprogramms, das mit Projekten, Ereignissen und Initiativen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Schärfung des regionalen Profils beiträgt. Zu diesem Zweck sollen die Städte und Gemeinden öffentliche und private Mittel konzentriert, zielgenau und regional abgestimmt einsetzen. Die Landesregierung wird das Management der Prozesse und einzelne Projekte finanziell im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

2. Ziel

Die Städte und Regionen Europas stehen im Wettbewerb um Investitionen und „kreatives Kapital“. Die erfolgreiche Positionierung einer Region kann nur dann gelingen, wenn öffentliche und private Akteure gemeinsam regionale Zukunft gestalten und ihre Region als attraktiven Lebens- und Arbeitsort profilieren. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung hat dieses Ziel ein besonderes Gewicht. Das Instrument REGIONALE verfolgt das Ziel,

- regionsspezifische Potenziale zu qualifizieren, zu vernetzen und zu vermarkten,

- mit innovativen Projekten Impulse für den ökonomischen Strukturwandel zu setzen,

- bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement für die Region zu stärken und

- neue Formen einer zukunftsorientierten, regionalen Zusammenarbeit zu erproben.

REGIONALE bietet die Chance, außergewöhnliche Projektideen umzusetzen und die Innen- und Außenwahrnehmung einer Region zu verbessern. Als regionales Strukturprogramm leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des ökonomischen Strukturwandels und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

3. Regionen

Abgrenzung

Die Landesregierung erwartet, dass Städte, Gemeinden, Kreise und andere beteiligte Akteure den Bezugsraum ihrer REGIONALE selbst definieren. Als Ausgangspunkte einer regionalen Abgrenzung sind denkbar:

- verbindende Potenziale (z.B. Geschichte, Kultur, Landschaft, Wirtschaftsstruktur);

- funktionale Verflechtungen (auch von solchen Räumen und Regionen, die nicht unmittelbar aneinander grenzen);

- bestehende organisatorische Strukturen und Netzwerke.

Die regionale Abgrenzung und das gemeinsame Präsentationsziel sollten nachvollziehbar und schlüssig sein. Prinzipiell kommen auch Teilregionen größerer Wirtschafts- oder Kulturregionen für eine REGIONALE in Betracht. Eine Mindestgröße von drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten erscheint zweckmäßig.

4. Handlungsfelder

Die erfolgreiche Profilierung einer Region setzt eine thematische Fokussierung voraus. Die Projekte, Initiativen und Ereignisse einer REGIONALEN sollen sich daher auf ausgewählte Handlungsfelder konzentrieren, die Alleinstellungsmerkmale einer Region aufgreifen und weiterentwickeln.

Folgende Handlungsfelder bieten sich an:

- nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung,

- Innovation, Wissen und Bildung,

- Stärkung der unternehmerischen Basis und des Arbeitsmarktes,

- wirtschaftsnahe Infrastruktur und Mobilität,

- StadtBauKultur in der Region,

- kulturhistorisches Erbe und Kulturlandschaften,

- Landschaftsentwicklung, Natur- und Umweltschutz,

- Gesundheit,

- Schaffung einer familienfreundlichen Infrastruktur.

5. Organisation

Die Regionen sind für die Organisation und Finanzierung der operativen Ebene verantwortlich.
Es ist zu unterscheiden zwischen den „Projektträgern“, die die einzelnen Vorhaben realisieren, und der „Steuerungseinheit“, die den Prozess der Ideenfindung und der Qualifizierung, die Vernetzung und Präsentation der einzelnen Vorhaben koordiniert.

- Als Projektträger von Vorhaben kommen neben den öffentlich-rechtlichen Körperschaften private Unternehmen, Verbände und Vereine, Vereinigungen sowie Initiativen aus der Bürgerschaft in Betracht. Bei allen Projekten ist die Mitwirkung der Kommune(n), in deren Einflussbereich die Maßnahme fällt, sicherzustellen.

- Die Durchführung einer REGIONALE erfordert die Einrichtung einer zentralen Steuerungseinheit (REGIONALE-Agentur). Die inhaltliche und repräsentative Begleitung dieser Steuerungseinheit durch interdisziplinär besetzte Gremien wird empfohlen.

6. Regionale Kommunikation

7.Regional abgestimmte Entwicklungsstrategien erfordern „regionale Kommunikation“. Jede REGIONALE sollte sich daher zielgruppenorientierte Kommunikations- und Beteiligungsformate überlegen, die geeignet sind, die unterschiedlichen Akteursgruppen einer Region in den Prozess der regionalen Zukunftsgestaltung einzubeziehen. Die breite Beteiligung der Öffentlichkeit schafft die Basis für projekt- und regionsbezogene Kooperationen, die über das Ende einer REGIONALE hinaus Bestand haben können.

7. Projektauswahl und –qualifizierung

REGIONALE-Projekte sollen sich durch ihren innovativen Charakter und ihre hohe Qualität auszeichnen. Sie greifen besondere Potenziale und Zukunftschancen der Region auf und entwickeln diese zielorientiert weiter. Ein Projekt, das von den Akteuren einer Region als REGIONALE-Projekt ausgewählt wird, sollte außerdem einen klaren „regionalen Mehrwert“ haben und einen erkennbaren Beitrag zur jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
Die Auswahl der Projekte obliegt den Gesellschaftern einer REGIONALE. Sie ist nach transparenten, nachvollziehbaren Kriterien vorzunehmen. Zur Sicherung einer hohen Gestaltqualität empfiehlt sich die Durchführung von Ideen- und Realisierungswettbewerben.

8. Präsentation

REGIONALEN dienen dazu, die Stärken einer Region öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und so zu einem Imagewandel beizutragen. Die Qualitäten einer Region sollen über eine vielgestaltige und qualitätvolle Präsentation verdeutlicht werden. Die Präsentationsform muss sich aus den unterschiedlichen Stärken und Handlungsfeldern der Region ableiten. Ein wesentliches Element der Gesamt-Präsentation sind die Organisation und Darstellung des Prozesses selbst, mit dem die Region die Projekte auf die Präsentation der REGIONALE hin entwickelt. Das Präsentationsjahr ist als Aufforderung zu einer optimierten regionalen Zusammenarbeit der Folgejahre zu verstehen.

9. Finanzierung

Für die REGIONALE 2013 und 2016 werden die bestehenden Finanzierungsinstrumente der Landesregierung eingesetzt. Die Förderung der Umsetzungsprojekte erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung der Ressorts. Ressortübergreifende Projekte sind vor Aufnahme in die jeweiligen Förderprogramme interministeriell abzustimmen. Es wird keine zusätzliche Förderung zur Umsetzung der Projekte bereitgestellt. Eine Finanzierungsbeteiligung durch Dritte ist anzustreben. Mit der Präsentation endet die Förderung der Steuerungseinheit. Projekte, die in anderen Förderverfahren bereits abschlägig beurteilt worden sind, sollten auch im Rahmen der REGIONALEn nicht gefördert werden.

10. Auswahlverfahren

Bewerbung

Die REGIONALE ist ein Angebot an die Regionen, dessen Konkretisierung in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage einer Bewerbung erfolgt. Das Bewerbungsverfahren beginnt mit der Ausschreibung durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW.

Erste Stufe:
Regionale Zusammenarbeit organisieren
In der ersten Wettbewerbsstufe sind Städte, Gemeinden und Kreise des Landes, Verbände und Vereine, berufsständische Organisationen, Unternehmen und bürgerschaftliche Initiativen aufgefordert, sich als Region zu organisieren und Ziele und Themen ihrer Zusammenarbeit zu erarbeiten. Die Kosten für die Antragsvorbereitung in dieser Phase der Bewerbung tragen die Regionen selbst. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden von einer interdisziplinär besetzten Jury die Regionen ausgewählt, die an der zweiten Wettbewerbsstufe teilnehmen.

Zweite Stufe:
Regionale Strategien entwickeln
Die zweite Wettbewerbsstufe dient der Ausarbeitung regionaler Entwicklungsstrategien. Die Regionen benennen darin Potenziale, Ziele und Handlungsfelder ihrer Kooperation, illustrieren ihre Vorgehensweise anhand erster, beispielhafter Projektideen und umreißen die organisatorischen, finanziellen und kommunikativen Eckpunkte der geplanten REGIONALE. Die Inhalte der „Regionalen Strategie“ sind durch die Räte der Städte und Gemeinden nach Erörterung zu beschließen. Die Landesregierung unterstützt die Regionen in der zweiten Wettbewerbsstufe durch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20.000 € pro Region. Dieser Betrag wird ausgezahlt, wenn die „Regionale Strategie“ vorliegt. Die Jury schlägt der Landesregierung aus den vorliegenden Bewerbungen die Wettbewerbs-Gewinner vor.

11. Anforderungen an die Bewerbung

Erste Wettbewerbsstufe:
Die Beschreibung der regionalen Zusammenarbeit und ihrer Ziele sollte folgende Punkte umfassen:

Region
Darstellung und Begründung der gewählten räumlichen Abgrenzung

Akteure
Darstellung der beteiligten Akteure (insbesondere Zahl der einzubeziehenden Unternehmen) und Erläuterung ihrer Rolle im Kooperationsprozess.

Ziele und Themen
Benennung und Begründung der zentralen Ziele und Handlungsfelder der geplanten Zusammenarbeit

Zweite Wettbewerbsstufe:
In der zweiten Wettbewerbsstufe sind die ausgewählten Regionen aufgefordert, regionale Entwicklungsstrategien zu erarbeiten. Die entsprechenden Dokumente sollten folgende Inhalte umfassen:
Ausgangssituation
Kurze Charakterisierung der Region; Herleitung von Stärken und Schwächen nach dem Muster:

- Was können wir (Stärken/Schwächen)?

- Was wollen wir (Ziele)?

- Wie wollen wir die Ziele erreichen (geplante Maßnahmen)?,

Potenzialen und Alleinstellungsmerkmalen; Auswertung bereits existierender Pläne und Programme (z.B. REKs, Leitbilder, Masterpläne o.ä.) mit Blick auf die geplanten Projektziele und Maßnahmen

Ziele und Handlungsfelder
Konkretisierung der zentralen Ziele der Kooperation und der daraus abgeleiteten Handlungsschwerpunkte

Projekte
Darstellung der geplanten Projekte, die im Rahmen der REGIONALE umgesetzt werden sollen, um die aufgezählten Kooperationsziele zu erreichen

Organisation
Beschreibung der angedachten Organisationsstrukturen (u. a. Gremien, Abstimmungsprozesse, Arbeitsteilung), der anvisierten Schritte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und unternehmerischen Engagements und der geplanten Verfahren zur Ideenfindung, Projektauswahl, -qualifizierung und –durchführung inklusive grober Zeitplanung

Kommunikation
Erläuterung der geplanten Kommunikations- und Beteiligungsformate und –methoden

Präsentation
Darlegung der wichtigsten Wege und Formate zur Präsentation der REGIONALE-Ziele,    -Themen und -Projekte innerhalb und außerhalb der Region

Wirkungen
Aussagen zu den beabsichtigten Wirkungen der REGIONALE, konkrete Vorschläge zur Erfolgsevaluierung und Angaben zur Weiterführung nach der Förderphase

Finanzierung
Abschätzung des angestrebten Investitionsvolumens; Aussagen zum Potenzial regionaler Kofinanzierung (Kommunen, Bürgerschaft, Unternehmen, Stiftungen u.a.m.) ; Benennung möglicher Verknüpfungen der geplanten REGIONALE-Aktivitäten mit anderen Förderprogrammen

Unterschrift
Die Bewerbung ist von mindestens zwei Personen zu unterschreiben, deren Vertretungsvollmacht für die Region nachzuweisen ist.
§ 64 der Gemeindeordnung und § 43 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind zu beachten.

12. Fristen zur Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für die Ausrichtung der REGIONALEN 2013 und 2016 endet am

30.06. 2007

Im Anschluss wählt eine vom MBV eingesetzte Jury die Regionen der zweiten Wettbewerbsstufe aus. Die zweite Stufe endet mit der Abgabe der Bewerbungen am

31.10.2007

Die endgültige Auswahl der Regionen sowie die Abfolge der Durchführung der REGIONALEN werden durch die Landesregierung bestimmt.

13. Adressat der Bewerbung

Die Bewerbung ist zu richten an das:

Ministerium für Bauen und Verkehr
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

- MBl. NRW. 2007 S. 122