Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 7 vom 8.3.2007 Seite 127 bis 136
Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 29. November 2006 |
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Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 29. November 2006
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Änderung der
Weiterbildungsordnung
für Apothekerinnen und Apotheker
der Apothekerkammer Nordrhein
vom 29. November 2006
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer
Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 29. November 2006 aufgrund des § 42 Abs. 1
i.V.m. § 48 des Heilberufsgesetzes vom 9.Mai 2000 (GV. NRW S. 403), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 148), folgende Änderung der
Weiterbildungsordnung beschlossen:
Artikel I
Die Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und
Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 6.Dezember 1995 (MBl. NRW. 1996 S. 334), zuletzt geändert durch Beschluss vom 23. Juni 2004 (MBl. NRW.S 938), wird
wie folgt geändert:
1.
§ 2 Abs. 2 werden im ersten Spiegelstrich vor dem Wort „Gesundheitsberatung“
die Wörter „Prävention und“ eingefügt.
2.
§ 2 Abs. 2 wird der dritte Spiegelstrich „ - Pflegeversorgung“ durch den
Spiegelstrich „ - Geriatrische Pharmazie“ ersetzt.
3.
3 wird wie folgt geändert:
a)
Satz 8 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Über
die Zulassung als Weiterbildungsstätte entscheidet die Apothekerkammer.“
b)
In Absatz 8 Satz 7 werden die Worte „oder das Teilgebiet“ durch „, Teilgebiet
oder den Bereich“ ersetzt.
4.
Die Anlage zur Weiterbildungsordnung wird wie folgt geändert:
a)
In der Anlage zur Weiterbildungsordnung wird nach dem Gebiet „Öffentliches
Gesundheitswesen“ der Abschnitt „Bereich Gesundheitsberatung“ durch folgenden
Text ersetzt:
„Bereich Prävention
und Gesundheitsberatung
Prävention
und Gesundheitsberatung umfasst den Bereich der Beratung und vor allem der
Gesundheitserhaltung und Vorsorge. Sie leistet damit einen Beitrag zur
Schaffung eines Umfeldes, in dem Krankheiten vermieden werden.
Weiterbildungsziel:
-
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere über
gesundheitliche Risiken einschließlich Einflüsse der Umwelt,
- in Epidemiologie und Biostatistik,
- über Prävention,
- über die Möglichkeiten der Rehabilitation,
- in Verhaltenslehre,
- in der Vorbeugung von Arzneimittel- und
Drogenmissbrauch,
- in Ernährung und Diätetik,
- in Arbeitsmedizin und Unfallverhütung.
Gleichzeitig
sind rhetorische, didaktische und pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten zu
erwerben:
- in der Gesprächs- und Diskussionsführung,
-
in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen, insbesondere im
Hinblick auf eine Mitwirkung als Multiplikator in der Apotheke sowie in
Arbeitskreisen der Volkshochschulen, Kommunen und anderen Institutionen,
- in der Gestaltung von Vorträgen und Referaten,
-
im Einsatz von Medien in der Prävention und
Gesundheitsberatung, z.B. Handzettel, Schaufenstergestaltung u.s.w.,
- in den Methoden der Prävention
und Gesundheitsberatung.
Weiterbildungszeit
und Durchführung:
12
Monate in einer öffentlichen Apotheke, Krankenhausapotheke oder einer anderen
geeigneten Einrichtung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren.“
b)
In der Anlage zur Weiterbildungsordnung wird nach dem Abschnitt „Bereich
Ernährungsberatung“ der Abschnitt „Bereich Pflegeversorgung“ durch folgenden
Text ersetzt:
„Bereich Geriatrische
Pharmazie
Die
Geriatrische Pharmazie
umfasst den Bereich der Beratung und
Arzneimittelversorgung des geriatrischen Patienten. Dies schließt die Betreuung
chronisch kranker Senioren, Angehöriger und des Pflegepersonals in den
Bereichen der Arzneimittelabgabe und Arzneimittelsicherheit ein. Weiterhin
befasst sich die Geriatrische Pharmazie
mit der klinisch-pharmazeutischen Beratung des geriatrisch tätigen Arztes sowie
mit Informationen auf dem Gebiet der Geriatrie.
Weiterbildungsziel:
Erweiterung
und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in
-
der Prävention von Arzneimittelrisiken durch Beobachtung, Weiterleitung und
strukturierter Beratung über arzneimittelbezogene Probleme,
-
der medizinisch-pharmazeutischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung akuter
und chronischer Erkrankungen im Alter,
- der patientenorientierten Versorgung,
-
der Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen und
Seniorennetzwerken,
- der Palliativmedizin,
- der klinisch-pharmazeutischen Praxis,
-
der Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von
Arzneimittelinformationen,
-
der Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für
Pflegepersonal, pflegende Angehörige und Patienten.
Weiterbildungszeit und Durchführung:
24
Monate in einer zur Weiterbildung geeigneten Einrichtung einschließlich des
Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden.
Nachweise zu folgenden Themen sind zu erbringen:
- über Erfahrungen in
den Pflegeabläufen im ambulanten und stationären Bereich,
- über die Erstellung
und Optimierung von Medikationsprofilen,
- über die
Dokumentation und Optimierung einrichtungsbezogener Probleme in der
Arzneimittelversorgung,
- über evidenzbasierte
pharmakologische Empfehlungen für Ärzte,
- über die Schulung von Fachpersonal.“
Artikel II
Diese Änderung der Weiterbildungsordnung tritt
14 Tage nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen in Kraft.“
Genehmigt.
Düsseldorf, den 12. Januar 2007
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
- III 7 – 0810.87-
Im Auftrag
Godry
Die vorstehende Änderung
der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 29. November 2006
wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen
Apothekerzeitung bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 18. Januar 2007
Lutz E n g e l e n
Präsident
- MBl. NRW. 2007 S. 128