Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 9 vom 23.3.2007 Seite 157 bis 170

Heizkostenbeitrag für an dienstliche Sammelheizungen angeschlossene Dienstwohnungen für den Abrechnungszeitraum 2005/2006 RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.3.2007 B 2730 - 13.1.2 - IV A 4
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Heizkostenbeitrag für an dienstliche Sammelheizungen angeschlossene Dienstwohnungen für den Abrechnungszeitraum 2005/2006 RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.3.2007 B 2730 - 13.1.2 - IV A 4

II.

Heizkostenbeitrag
für an dienstliche Sammelheizungen
angeschlossene Dienstwohnungen für den
Abrechnungszeitraum 2005/2006

RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.3.2007
B 2730 - 13.1.2 - IV A 4

Nachstehend gebe ich gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 DWVO die vom Bundesministerium der Finanzen für den Abrechnungszeitraum von 1.7.2005 bis 30.6.2006 festgesetzten Kostensätze bekannt:

Energieträger

Euro

Fossile Brennstoffe

10,26

Fernheizung

10,56

Die durchschnittlichen Heizkosten können nicht mehr in der bisherigen differenzierten Form ermittelt werden. Deshalb müssen ab dem Abrechnungszeitraum 2005/2006 alle Abrechnungen nach einem der o.g. Energiekostensätze erfolgen.

Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass auch zukünftig die Bekanntgabe der Heizkostenentgeltsätze nicht vor Februar des jeweiligen Folgejahres erfolgen kann.

- MBl. NRW. 2007 S. 167