Fragen und Antworten (FAQ)
- Wie aktuell sind die Normtexte?
Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) wird in der Regel am Tage des Erscheinens in das Internetangebot aufgenommen. Das Ministerialblatt (MB.NRW) wird in amtlicher Form auf der Internetseite veröffentlicht. Neuerungen im Landesrecht werden zeitnah eingepflegt.
- Welchen Zeitraum an Texten kann ich hier einsehen?
Es werden alle Gesetzblätter seit 1946, alle Ministerialblätter seit 1949, sowie die aktuellen konsolidierten Sammlungen des gesamten Landesrechts (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) zur Einsicht angeboten.
- Sind die Texte vollständig?
Grundsätzlich steht der gesamte Inhalt zur Verfügung. Bei Landkarten, Abbildungen, Zeichnungen, komplizierten Anlagen oder ähnlichem kann ausnahmsweise von einer Wiedergabe für das Gesetz- und Verordnungsblatt abgesehen werden. In diesem Fall verweisen wir Sie auf die gedruckte Fassung. Sie kann in allen Bibliotheken eingesehen werden, die dieses Verkündungsblatt beziehen. Es besteht auch die Möglichkeit das Gesetz- und Verordnungsblatt zu abonnieren oder eine einzelne Ausgabe zu kaufen.
- Besteht die Möglichkeit Permalinks zu speichern?
Mittels des Buttons „Weitere Funktionen“ haben Sie die Möglichkeit neben den Funktionen „Dokument ausdrucken“ und „Dokument herunterladen“, den Link zur „aktuellsten Fassung“, wenn Sie den Link zu der gerade gültigen Fassung oder den Link zu „dieser Fassung“, wenn Sie den Link zu der von Ihnen gerade geöffneten Fassung in Ihre Zwischenablage speichern möchten.
- Wo kann ich die Gesetzestexte kaufen oder abonnieren?
Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für
Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für das Gesetz- und Verordnungsblatt halbjährlich 55,00 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 93,00 Euro (Kalenderjahr), zahlbar im Voraus. Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.
In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten.
Einzelbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.