Fragen und Antworten (FAQ)

  • Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) wird in der Regel am Tage des Erscheinens in das Internetangebot aufgenommen. Das Ministerialblatt (MB.NRW) wird in amtlicher Form auf der Internetseite veröffentlicht. Neuerungen im Landesrecht werden zeitnah eingepflegt.

  • Es werden alle Gesetzblätter seit 1946, alle Ministerialblätter seit 1949, sowie die aktuellen konsolidierten Sammlungen des gesamten Landesrechts (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) zur Einsicht angeboten.

  • Grundsätzlich steht der gesamte Inhalt zur Verfügung. Bei Landkarten, Abbildungen, Zeichnungen, komplizierten Anlagen oder ähnlichem kann ausnahmsweise von einer Wiedergabe für das Gesetz- und Verordnungsblatt abgesehen werden. In diesem Fall verweisen wir Sie auf die gedruckte Fassung. Sie kann in allen Bibliotheken eingesehen werden, die dieses Verkündungsblatt beziehen. Es besteht auch die Möglichkeit das Gesetz- und Verordnungsblatt zu abonnieren oder eine einzelne Ausgabe zu kaufen.

  • Nutzung Sie die Vorschlagsfunktion. Sobald Sie drei Buchstaben eingegeben haben, werden automatisch Vorschläge angezeigt, die aus allen verfügbaren Titeln stammen.

    Filtern Sie die Dokumentenarten, indem Sie rechts neben dem Suchfeld auf "Alle Dokumente" klicken, um die Suche nach den Dokumentenarten einzuschränken.

  • Da nach vielen Wortkombinationen sowohl im Titel als auch im Inhalt der Dokumente gesucht wird und sogar eventuell Rechtschreibfehler berücksichtigt werden, ist die Suche üblicherweise sehr breit gestreut und liefert viele Ergebnisse. Die Ergebnisse werden nach Priorität sortiert.

    Grundsätzlich erhält ein Titel eine höhere Gewichtung als der Textinhalt. Es gibt drei Prioritätsstufen:

    Exakter Begriff: Wird die Suchanfrage genau im Titel gefunden, hat das die höchste Priorität.

    Begriff am Anfang, Ende oder in der Mitte: Wenn der Begriff am Anfang, Ende oder irgendwo in der Mitte eines längeren Wortes steht, hat dies die zweithöchste Priorität.

    Teilweise Treffermöglichkeiten: Teile des Begriffs in einem Titel erhalten die niedrigste Priorität

  • Mittels des Buttons „Weitere Funktionen“ haben Sie die Möglichkeit neben den Funktionen „Dokument ausdrucken“ und „Dokument herunterladen“, den Link zur „aktuellsten Fassung“, wenn Sie den Link zu der gerade gültigen Fassung oder den Link zu „dieser Fassung“, wenn Sie den Link zu der von Ihnen gerade geöffneten Fassung in Ihre Zwischenablage speichern möchten.

  • Hier ist zwischen Permanentlinks und normalen Links zu unterscheiden. Ein Permanentlink ist eine dauerhafte, unveränderliche Webadresse für einen spezifischen Beitrag oder eine Seite, die auch bei Inhaltsupdates gleich bleibt. Ein normaler Link kann hingegen dynamisch sein und sich ändern. Permalinks verbessern die Stabilität und Benutzerfreundlichkeit, da sie nicht veralten. 

    Alle bekannten Permanentlinks aus dem vorherigen Service-Portal recht.nrw.de werden automatisch auf das neue Service-Portal weitergeleitet. Wenn aus dem vorherigen Service-Portals normale Links gespeichert wurden, gibt es für diese keine Möglichkeit der automatisierten Weiterleitung. In solchen Fällen sollten die Permanentlinks des neuen Service-Portals verwendet werden. Durch die Verwendung des Permanentlinks ist sichergestellt, dass immer die aktuellste Fassung eines Textes aufgerufen wird.

    Wenn Sie also auf dem neuesten Stand bleiben möchten, ist es wichtig, den Permanentlink zu nutzen und nicht den Link zu einer bestimmten Fassung.

     

    Unterschiede in den Verlinkungen am Beispiel der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen:

    Beispiel eines normalen Links zu einer bestimmten Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/16012026-verfassung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen                                                                                                                                                                                                                        Beispiel eines Permanentlinks zur aktuellsten Fassung: https://recht.nrw.de/taxonomy/term/26486

  • Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für

    Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für das Gesetz- und Verordnungsblatt halbjährlich 55,00 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 93,00 Euro (Kalenderjahr), zahlbar im Voraus. Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.

    In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten. 

    Einzelbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de 

    Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.