GV. NRW. 2026 S. 121
Verkündungsblatt
Gesetz & Verordnungsblatt (GV. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
121
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Nachdem am 30. Dezember 2025 das letzte Land das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik verkündet hat, ist das Abkommen gemäß seines § 3 Satz 1 mit Ausnahme der Vorschrift des § 2 am 31. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Vorschrift des § 2 des Abkommens ist nach § 3 Satz 2 am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 20. Januar 2026
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik W ü s t MdL