GV. NRW. 2026 S. 426
Erlass zur Änderung der Neufassung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2018
Runderlass
des Ministerpräsidenten
Vom 1. Mai 2026
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Die Neufassung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2018 (GV. NRW. S. 194), der zuletzt durch Erlass vom 13. Februar 2023 (GV. NRW. S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- Aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern geht
das Aufgabengebiet
- Allgemeine Angelegenheiten der Statistik (insoweit auch Fachaufsicht über den Landesbetrieb IT.NRW)
in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung über.
- Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft entfällt
das Aufgabengebiet
- Landeszentrale für politische Bildung.
Ich bitte die obersten Landesbehörden, deren Geschäftsbereiche durch diese Änderungen berührt werden, die näheren Einzelheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Das gilt vor allem hinsichtlich der korrespondierenden Grundsatz- und Rechtsreferate (Querschnittsreferate) der obersten Landesbehörden. Bei der Umsetzung der Mittel, Planstellen und Stellen ist das Finanzministerium zu beteiligen.
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Dieser Änderungserlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 1. Mai 2026
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik W ü s t MdL