Historische SMBl. NRW.
Historisch: Mineralische Deponieabdichtungen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IV A 4 – 5415.3 v. 28.10.1993
Historisch:
Mineralische Deponieabdichtungen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IV A 4 – 5415.3 v. 28.10.1993
Mineralische Deponieabdichtungen
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
– IV A 4 – 5415.3
Die Zweite Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall) vom 12. März 1991 (GMBl. S.
139, 469) und die Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA
Siedlungsabfall) vom 14. Mai 1993 (BAnz. v. 29.5.1993, S. 4967, mit Beilagen)
enthalten, neben anderen Regelungen, Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen
nach dem Stand der Technik.
Bei
den nach beiden Verwaltungsvorschriften grundsätzlich einzubauenden Arten von
Deponieabdichtungssystemen sind entweder Dichtungen aus einer mineralischen
Dichtungsschicht mit direkt aufliegender Kunststoffdichtungsbahn als
Kombinationsdichtungen (Deponien nach TA Abfall, Deponieklasse II nach TA
Siedlungsabfall) oder Dichtungen aus einer mineralischen Dichtungsschicht
(Deponieklasse I nach TA Siedlungsabfall) auszuführen. In Langzeitbetrachtungen
wird die mineralische Abdichtungskomponente als wichtigstes Sicherheitselement
angesehen.
Nach
Nr. 2.4 der TA Abfall und Nr. 2.4 der TA Siedlungsabfall kann die zuständige
Behörde Abweichungen von den Anforderungen dieser Technischen Anleitungen
zulassen, wenn im Einzelfall der Nachweis erbracht wird, dass durch andere
geeignete Maßnahmen, das Wohl der Allgemeinheit - gemessen an den Anforderungen
der Technischen Anleitungen - nicht beeinträchtigt wird. Die TA Siedlungsabfall
lässt außerdem ausdrücklich Deponieabdichtungssysteme zu, die den nach dieser
Technischen Anleitung grundsätzlich auszuführenden Systemen gleichwertig sind.
Auch
bei solchen gleichwertigen Systemen kann eine mineralische Dichtungsschicht als
wesentliches Sicherheitselement vorgesehen sein.
Das Landesumweltamt
Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie „Mineralische Deponieabdichtungen"
erarbeitet. In dieser Richtlinie werden die Anforderungen an mineralische
Dichtungsschichten und damit zusammenhängende Anforderungen nach dem Stand der
Technik konkretisiert. Die Richtlinie soll dem einheitlichen Vollzug der
bundesrechtlichen Vorschriften innerhalb des Landes dienen; sie ist als
allgemeine Stellungnahme des Landesamtes für Wasser und Abfall zu beachten.
Die
vorgenannte Richtlinie wird vom Landesumweltamt in der Schriftenreihe
„Abfallwirtschaft NRW" als Heft Nr. 18 herausgegeben.