Historische SMBl. NRW.
Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.08.09 - v. 22.7.2010
Historisch:
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.08.09 - v. 22.7.2010
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales -
56 - 36.08.09 -
v. 22.7.2010
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
Höheren Dienst |
70 Euro |
Gehobenen Dienst |
55 Euro |
Mittleren Dienst |
44 Euro |
Einfachen
Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des Innenministeriums vom 20.7.2009 (MBl. NRW. S. 370) wird hiermit aufgehoben.
MBl. NRW. 2010 S. 666
Anlagen: