Historische SMBl. NRW.
Historisch: Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Staatlichen Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IA1 –2.4.2 v. 20.11.1997
Historisch:
Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Staatlichen Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IA1 –2.4.2 v. 20.11.1997
Vorbereitungsdienst für die
Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes
in der Staatlichen Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums für
Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft – IA1 –2.4.2
v. 20.11.1997
Das
Beamtenverhältnis der Widerrufsbeamtinnen und -beamten im Vorbereitungsdienst
endet mit Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis über die bestandene
oder die endgültig nicht bestandene Laufbahnprüfung bekannt gegeben wird. Ein
Anspruch auf Einstellung oder Übernahme in den Landesdienst nach Beendigung des
Vorbereitungsdienstes besteht nicht. Sollte die Einstellung möglich sein,
erfolgt sie in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Sofern eine
Beschäftigung im „engeren hoheitlichen Bereich" der Staatlichen
Umweltverwaltung erfolgen soll, kann ausnahmsweise im Einzelfall ein
Beamtenverhältnis begründet werden.
Das
Ministerium erlässt Richtlinien zur arbeitsrechtlichen Ausgestaltung des
Ausbildungsverhältnisses für diejenigen, die zum Zwecke ihrer Ausbildung in
entsprechender Anwendung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die
Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Staatlichen Umweltverwaltung
des Landes Nordrhein-Westfalen in den Landesdienst eingestellt werden und in einem
privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen.