Historische SMBl. NRW.
Historisch: Bewerbung, Auswahl und Zulassung für die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin - Auswahl zur Fortbildung Vfw - RdErl. des Innenministeriums v. 02.09.1992 – II B 6-6.14-5/92 (Stand 10/2003: 21.2-6.29.00-1/03)
Historisch:
Bewerbung, Auswahl und Zulassung für die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin - Auswahl zur Fortbildung Vfw - RdErl. des Innenministeriums v. 02.09.1992 – II B 6-6.14-5/92 (Stand 10/2003: 21.2-6.29.00-1/03)
Bewerbung, Auswahl und
Zulassung
für die Fortbildung zur Vorbereitung auf die
Fortbildungsprüfung
zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin
- Auswahl zur Fortbildung Vfw -
RdErl. des
Innenministeriums v. 02.09.1992 – II B 6-6.14-5/92
(Stand 10/2003: 21.2-6.29.00-1/03)
Bewerbung
1.1
Zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme können sich gemäß RdErl. des
Innenministeriums v. 29.6.1992 (SMBl. NW. 20319) aus
allen Geschäftsbereichen
a)
Verwaltungsfachangestellte und entsprechend ausgebildete Angestellte mit
mindestens dreijähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung nach der
Abschlussprüfung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des
Verwaltungsfachangestellten,
b)
andere Angestellte mit mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der
öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des
Verwaltungsfachangestellten in der öffentlichen Verwaltung,
bewerben.
1.2
Bewerbungen sind an die Beschäftigungsbehörden zurichten. Die
Beschäftigungsbehörden leiten die Bewerbungen an die zuständige
Bezirksregierung weiter, wenn die in Ziffer 1.1 genannten
Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Festlegung der Termine im
Bewerbungsverfahren erfolgt jeweils durch einen gesonderten Erlass.
Auswahlverfahren
2.1
Die Bewerber/innen nehmen an einem überörtlichen Auswahlverfahren teil.
2.2
Das Auswahlverfahren gliedert sich in eine schriftliche Eignungsuntersuchung,
ein beobachtetes Rollenspiel in einer Bewerbergruppe und eine Vorstellung vor
einer Auswahlkommission. Dem Auswahlverfahren geht eine
Informationsveranstaltung voraus, in der dieses, die Regelungen für
Schwerbehinderte und das Zulassungsverfahren erläutert werden.
2.2.1
Die schriftliche Eignungsuntersuchung wird nach anerkannten wissenschaftlichen
Regeln der Personalauswahl durch ein im Bereich der Personalauslese erfahrenes
Unternehmen durchgeführt, welches im Auftrag des Innenministeriums tätig wird.
2.2.1.1
Der schriftliche Teil umfasst im wesentlichen
Testaufgaben zum logischen Denken in Zusammenhängen sowie zu den Fähigkeiten,
Sprache und Zahlen im Berufsalltag einzusetzen und konzentriert zu arbeiten.
2.2.1.1.1
Schwerbehinderte Bewerber/innen können auf Wunsch an einem Gruppenverfahren für
Schwerbehinderte teilnehmen und in Fällen besonderer Behinderung an einem
Einzeltest. Einen Einzeltest richtet das beauftragte Unternehmen individuell an
der Art und Schwere der Behinderung aus. Schwerbehinderte Bewerber/innen, die
an einem Gruppenverfahren für Schwerbehinderte teilnehmen wollen oder einen
Einzeltest wünschen, müssen ihre Wünsche spätestens eine Woche nach der
Informationsveranstaltung der Schwerbehindertenvertretung bei der zuständigen
Bezirksregierung mitteilen. Diese berät die Bezirksregierung dabei, wie diesen
Wünschen Rechnung getragen werden kann.
2.2.1.2
Nach der Auswertung der Ergebnisse der schriftlichen Eignungsuntersuchung
spricht das beauftragte Unternehmen eine Empfehlung zur Teilnahme am mündlichen
Auswahlverfahren vor der Auswahlkommission aus.
2.2.2
Im Rahmen des durch die Auswahlkommission sowie einen/einer Vertreter/in des
nach Ziffer 2.2.1 beauftragten Unternehmens beobachteten Rollenspiels erhält
eine Bewerbergruppe, bestehend aus 4 bis 6 Bewerberinnen/Bewerbern, eine gemeinsame Aufgabe, die innerhalb einer
vorgegeben Zeit in der Gruppe zu lösen ist. Hierbei sollen seitens der
Beobachter u.a. Eindrücke im Hinblick auf
Teamfähigkeit, Sozialverhalten, Motivation, Anpassungsfähigkeit,
Einfallsreichtum, Rollenverständnis und Sprachverhalten der Bewerberin/des
Bewerbers gewonnen werden.
2.2.3
Auswahlkommissionen werden vom Innenministerium bei den Bezirksregierungen
gebildet. Einer Auswahlkommission sollen nicht mehr als vier Mitglieder
angehören; sie müssen Beschäftigte des Landes sein. Die Gleichstellungsbeauftragte oder ein/e von
ihr beauftragte/r Beschäftigte/r des Landes ist ständiges Mitglied der
Auswahlkommission. Darüber hinaus nimmt ein/e Vertreter/in des beauftragten
Unternehmens an dem mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
teil.
2.2.4
Zu den Terminen einer Auswahlkommission wird je ein Mitglied des Personalrats
und der Schwerbehindertenvertretung bei der Bezirksregierung geladen, bei der
die Auswahlkommission gebildet ist.
2.3
Zulassung zur Fortbildung
3.1
Das Innenministerium informiert die entsendenden Ressorts über die Vorschläge
der Auswahlkommissionen, die Ressorts informieren die Bewerber/innen.
3.2
Bereits bei der Entscheidung über die Zulassung der Bewerber/innen zu der
Fortbildungsmaßnahme sollte sichergestellt sein, dass ein Einsatz in höher
bewerteten Funktionen möglichst zeitnah nach erfolgreichem Abschluss der
Fortbildungsmaßnahme realisiert werden kann.
Die
Ressorts gleichen daher die Vorschläge der Auswahlkommission zur Zulassung zur
Fortbildung mit den absehbaren Einsatzmöglichkeiten bei den Behörden und
Einrichtungen ihres Geschäftsbereichs ab.
Es
ist sinnvoll, dass die von den Auswahlkommissionen vorgeschlagenen
Bewerber/innen ihren obersten Dienstbehörden auf dem Dienstweg möglichst
umgehend mitteilen, ob sie sich nach erfolgreicher Fortbildung einen Einsatz in
höher bewerteten Funktionen auch in anderen als der Stammbehörde vorstellen
können.
3.3
Das Innenministerium erarbeitet auf der Basis des Abgleichs in Abstimmung mit
den Ressorts einen Plan über Gruppenstärke und die zeitliche Abfolge der
Fortbildungsmaßnahmen..
3.4
Im Rahmen dieses Plans sprechen die Ressorts die Zulassungen zu den
Fortbildungsmaßnahmen aus.