Historische SMBl. NRW.
Historisch: Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umwelt - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 2.1.2002 - I - 3/406.51.00 -
Historisch:
Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umwelt - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 2.1.2002 - I - 3/406.51.00 -
Bußgeldkatalog
zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Bereich des Umweltschutzes
- Bußgeldkatalog Umwelt -
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
v. 2.1.2002 - I - 3/406.51.00 -
1.
Der Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2000 wird in überarbeiteter Fassung neu als
Loseblattsammlung veröffentlicht. Er bündelt die in den unterschiedlichen
Fachgesetzen ausgewiesenen Ordnungswidrigkeitentatbestände. Die Neufassung
berücksichtigt die Umstellung von Deutsche Mark auf Euro, zahlreiche
Rechtsänderungen sowohl von Bundes- als auch von Landesrecht und ergänzt die
bisher erfassten Rechtsgebiete, den Anregungen aus der Praxis folgend.
2.
Ziel des Bußgeldkatalogs ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes
zu bewirken. Mit dem Katalog wird den zuständigen Behörden eine
Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, mit der festgestellte Rechtsverstöße
unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes angemessen verfolgt werden können.
3.
Die zuständigen Behörden werden angewiesen, bei der Ahndung von Verstößen gegen
Umweltschutzbestimmungen diesen Bußgeldkatalog zu berücksichtigen.
Dabei haben die im Katalog genannten Beträge und Rahmensätze für die Bemessung
der Geldbuße hierfür nur die Bedeutung einer Richtlinie. Die zuständige Behörde
muss in jedem Einzelfall prüfen, ob Besonderheiten des Sachverhalts eine
Abweichung von den Rahmensätze verlangen. Grundlage für die Zumessung der
Geldbuße sind die Vorgaben des § 17 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die
Ordnungswidrigkeiten.
4.
Der Bußgeldkatalog ist in drei Abschnitte gegliedert:
Abschnitt A umfasst den Allgemeinen Teil;
Abschnitt B enthält die einzelnen Sachbereiche:
Abfallbeseitigung
Immissionsschutz
Gewässerschutz
Chemikalien
Bodenschutz
Naturschutz und Landschaftspflege
Flurbereinigung
Pflanzenschutz
Düngemittel
Forstschutz
Jagdschutz
Fischereischutz und
Gentechnik.
In den einzelnen Sachbereichen sind diejenigen Ordnungswidrigkeiten besonders kenntlich gemacht, bei denen eine Ahndung durch Verwarnungsgeld in Betracht kommt.
Im Abschnitt C erfolgt die Angabe von Rechtsquellen.
5.
Der Bußgeldkatalog Umwelt ist auf Grund seines Umfangs hier nicht abgedruckt.
Er ist kostenlos zu beziehen beim
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf;
E-Mail: poststelle@munlv.nrw.de
Internet: http://www.munlv.nrw.de ; unter dieser Adresse ist der Bußgeldkatalog
abrufbar.
Ergänzungslieferungen zur Loseblattsammlung werden ausschließlich ins Internet gestellt.
6.
Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Er wird durch Überarbeitung des Bußgeldkatalogs Umwelt (Stand: Juni 2006)
geändert.
Gleichzeitig wird der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft vom 1.3.2000 (MBl. NRW. S. 518) aufgehoben.
Anmerkung der Redaktion:
Der „Bußgeldkatalog Umwelt“ wird hier als Service der Redaktion bereitgestellt.
Anlagen: