Historische SMBl. NRW.
Historisch: Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft -IV B 6 - 031 003 0101/IV B 5 - 676/5-28728 v. 4.2.1991
Historisch:
Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft -IV B 6 - 031 003 0101/IV B 5 - 676/5-28728 v. 4.2.1991
Verwaltungsvorschrift
zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge
bei Einleitung von mit Niederschlagswasser
vermischtem Schmutzwasser
RdErl. d.
Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
-IV B 6 - 031 003 0101/IV B 5 - 676/5-28728
v. 4.2.1991
Die
Jahresschmutzwassermenge ist neben den Überwachungswerten für die nach § 3 Abs.
1 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der Fassung vom 3. November 1994
(BGBl. I S. 3370), in der jeweils geltenden Fassung, festgelegten Parameter die
entscheidende Größe zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers im Sinne des
Abwasserabgabengesetzes.
Begriffsbestimmung
Schmutzwasser
ist gemäß § 2 Abs. 1 AbwAG das durch häuslichen, gewerblichen,
landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte
und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser
gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen
austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. Die Jahresschmutzwassermenge wird
aus der Hochrechnung der Schmutzwassermengen an Trockenwettertagen ermittelt.
Ermittlungsmethode
Die
mit Hilfe der Durchflussmesseinrichtung ermittelten Tagessummen des
Abwasserdurchflusses werden unterschieden in Ergebnisse an Trockenwettertagen
und an Tagen mit Niederschlagseinfluss.
Aus
der Mittelwertbildung der Ergebnisse an Trockenwettertagen und einer
anschließenden Hochrechnung auf das Jahr ergibt sich die
Jahresschmutzwassermenge (s. Beispiel in Abschnitt 4 und in der Anlage).
Ermittlung der Trockenwettertage
Zur
Unterscheidung zwischen Trockenwettertagen und Regentagen sind die Ergebnisse
von einer oder mehrerer Niederschlagsmessstationen im Entwässerungsgebiet oder
auf der Abwasserbehandlungsanlage heranzuziehen.
Dabei
erfolgt die Festlegung des Trockenwettertages folgendermaßen:
Es
werden die Tagesmessergebnisse herausgesucht, an denen folgende
Niederschlagsbedingungen erfüllt sind:
N weniger oder gleich 0,3 mm am Tag und
N weniger oder gleich 0,3 mm am Vortag.
Sollten
keine Niederschlagsmessungen vorliegen, kann hilfsweise die amtliche
Niederschlagsstatistik des Deutschen Wetterdienstes herangezogen werden.
Durch
die Einbeziehung eines Nachlauftages werden in normalen Einzugsgebieten
nachlaufende Regenabflüsse aus der Berechnung ausgeschlossen.
Müssen
in einem Netz weitere Nachlauftage berücksichtigt werden, so ist vom Einleiter
oder Abgabepflichtigen ein Nachweis der Fließzeiten oder
Beckenentleerungszeiten zu erbringen.
Beispiel zur Berechnung
Trockenwettertage:
123
Summe der Abflüsse
an diesen Trockenwettertagen: 200.000 m3
mittlerer Trockenwetterabfluss: 200.000 m3 / 123 =
1.626 m3/d
Jahresschmutzwassermenge: 1.626 m3/d x 365 d = 593.490 m3.
Anlagen: