Historische SMBl. NRW.
Historisch: Verpflegungsgeld der Teilnehmer an der Gemeinschaftsverpflegung der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 12.10.2001 – 43.1 - 5154/0 –
Historisch:
Verpflegungsgeld der Teilnehmer an der Gemeinschaftsverpflegung der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 12.10.2001 – 43.1 - 5154/0 –
Verpflegungsgeld der Teilnehmer
an der Gemeinschaftsverpflegung der Polizei
RdErl. d. Innenministeriums v. 12.10.2001 –
43.1 - 5154/0 –
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Auf Grund der Nr. 1.3 Abs. 3 i. Verb. mit Nr. 6.31 und Nr. 6.5 der Anlage zu
meinem RdErl. vom 6.9.1976 (n.v.) - IV D 1 - 5150 - (SMBl. NW. 20522) wird das
Verpflegungsgeld für Polizeivollzugsbeamte, die zur Teilnahme an der
Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind, wie folgt festgesetzt:
1.1
bei den Polizeiausbildungsinstituten und der Landespolizeischule für
Diensthundführer auf 2,60 Euro, davon 0,35 Euro für das Frühstück, 1,60 Euro
für das Mittagessen und 0,65 Euro für das Abendessen.
1.2
bei der Polizei-Führungsakademie auf 2,80 Euro, davon 0,50 Euro für das
Frühstück, 1,40 Euro für das Mittagessen und 0,90 Euro für das Abendessen.
1.3
Beim Polizeifortbildungsinstitut "Carl Severing" in Münster sind 3,70
Euro, davon 0,60 Euro für das Frühstück, 2,10 Euro für das Mittagessen und 1,00
Euro für das Abendessen für die Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen in
den Beköstigungsfonds umzubuchen .
1.4
Die Zuschläge für die Kannteilnehmer an der Gemeinschaftsverpflegung in
Polizeiküchen werden von den jeweiligen Polizeibehörden und -einrichtungen im
Einvernehmen mit dem örtlichen Personalrat in eigener Zuständigkeit
festgesetzt. Die Höhe des Zuschlags sollte sich an den durchschnittlichen
Kosten der aus dem Beköstigungsfonds verbrauchten Lebensmittel orientieren.
1.5
Besucher bei den Polizeiausbildungsinstituten, der Polizei-Führungsakademie
oder dem Polizeifortbildungsinstitut, die keine Kannteilnehmer sind, können
gegen Zahlung des Verpflegungsgeldes zuzüglich eines Zuschlages an der
Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen.
Der Zuschlag zum Verpflegungsgeld nach Nr. 1.4 für Kannteilnehmer an der Gemeinschaftsverpflegung der Polizei beträgt für Besucher 0,30 Euro für das Frühstück, 0,80 Euro für das Mittagessen und 0,40 Euro für das Abendessen.
Ferner ist ein Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 0,35 Euro für das Frühstück, 0,80 Euro für das Mittagessen und 0,45 Euro für das Abendessen zu erheben.
Der Verwaltungskostenzuschlag ist bei Epl. 03 Kap. 03 110
Titel 119 01 zu verbuchen.
2
Die Anerkennungsgebühr für Küchendienstkräfte wird auf 0,75 Euro festgesetzt.
3
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2002 in Kraft. Der RdErl. vom 26.08.1980 - IV D 1 -
5154/0 wird aufgehoben.