Historische SMBl. NRW.
Historisch: Verbot des Vereins Deutsche Alternative Bek. d. Innenministeriums v. 28. 12. 1992 -IV A 3-2205
Historisch:
Verbot des Vereins Deutsche Alternative Bek. d. Innenministeriums v. 28. 12. 1992 -IV A 3-2205
Verbot des Vereins Deutsche Alternative
Bek. d.
Innenministeriums v. 28. 12. 1992 -IV A 3-2205
Gemäß
§ 3 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
(Vereinsgesetz) vom 5. August 1964 (BGB1. I S. 593), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. Dezember 1990 (BGB1.1 S. 2809), wird nachstehend der verfügende
Teil des vom Bundesminister des Innern am 8. Dezember 1992 erlassenen Vereinsverbots
bekannt gemacht: .
Verfügung:
1.
Die „Deutsche Alternative" richtet sich gegen die verfassungsmäßige
Ordnung.
2.
Die „Deutsche Alternative" ist verboten. Sie wird aufgelöst.
3.
Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die „Deutsche Alternative" zu
bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.
4.
Das Vermögen der „Deutschen Alternative" wird beschlagnahmt und
eingezogen.
5.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet; dies gilt nicht für
die Einziehung des Vermögens.
MBl. NRW. 1993 S. 304