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Historisch: Hinweise für umweltschonendes Bauen in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen - Umweltcheck NRW – RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 20.08.2002
Historisch:
Hinweise für umweltschonendes Bauen in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen - Umweltcheck NRW – RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 20.08.2002
Hinweise für
umweltschonendes Bauen
in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
- Umweltcheck NRW –
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport v. 20.08.2002
- III 2 - B 1013.23.44
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Zur Konkretisierung und Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes
Nordrhein-Westfalen beim staatlichen Bauen sind die nachfolgenden Hinweise zu
beachten. Die Hinweise gelten für alle Formen des staatlichen Bauens, d.h. für
Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, für Sanierungen und Modernisierungen,
für Instandsetzungen und Instandhaltungen, und unabhängig davon, ob die
geplanten Gebäude vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) oder von Dritten
errichtet oder angemietet werden.
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Als technische Arbeitshilfe für die Durchführung von Architektenwettbewerben
und für die Planung und Bewertung der Technischen Gebäudeausrüstung wird die
Empfehlung des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen (AMEV)
„Hinweise für umweltschonendes
Bauen in der öffentlichen Verwaltung“
(Umweltcheck 2001)
eingeführt. Die Broschüre kann bezogen werden beim Verlag
Elch Graphics
Immanuelkirchstraße ¿
10405 Berlin
Fax: 030 4402 4905
amev@elch-graphics.de
3
Ergänzend zu der AMEV-Empfehlung ist folgendes zu beachten:
Bei Architektenwettbewerben sind die ökologischen
Anforderungen bereits bei der Auslobung zu konkretisieren und als Prüfkriterium
zu benennen. Für die eingereichten Gebäudeentwürfe sind dynamische
Energiebedarfsberechnungen für Heizen und Kühlen nach VDI 2067 Blatt 10 und 11
durchzuführen. Bei diesen Energieprognosen sind wirtschaftliche
Materialqualitäten für den baulichen Wärmeschutz zu Grunde zu legen. Die
Betriebskosten für Heizenergie und Kälte während der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Gebäude sind zu ermitteln und einer vergleichenden Bewertung
mit den anderen Gebäudeentwürfen und/oder dem Gebäudebestand zu unterziehen.
Bei der Vergabeentscheidung sind die Ergebnisse der Energieprognosen in
angemessener Weise zu berücksichtigen.
Energieprognosen der beschriebenen Art sind auch dann durchzuführen,
wenn Gebäude ohne vorherigem Architektenwettbewerb realisiert werden sollen und
die geplante Hauptnutzfläche (HNF) mehr als 5.000 m² beträgt.
Die im „Bündnis für Klimaschutz“ am 08.05.2001 getroffene
Selbstverpflichtung, den in der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV)
festgelegten Primärenergiebedarf um mindestens 10% zu unterschreiten, ist zu
beachten.
Während der Vorplanung ist ein interdisziplinäres
Energienutzungskonzept für das Gebäude und die Technische Gebäudeausrüstung
unter Beachtung der baupolitischen Zielsetzungen zu entwickeln und beim
weiteren Planungsfortschritt zu optimieren.
Bei der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sind
Nutzen-Kosten-Untersuchungen für unterschiedliche Versorgungskonzepte zu
erstellen. Für Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird die VDI 6025 -
Betriebswirtschaftliche Berechnungen für Investitionsgüter und Anlagen - in
Verbindung mit der VDI 2067 - Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen;
Grundlagen und Kostenberechnung - empfohlen.
Als Arbeitshilfe für die Abschätzung von Einsparpotentialen
durch verbesserte technische Ausstattung ist die VDI 3808 -
Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien für heiztechnische Anlagen - in
Verbindung mit den Auswertungen der Betriebsdatei NRW geeignet. Die Entscheidungsfindung
ist in Form einer projektbezogenen Checkliste zu dokumentieren.
Für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden wird auf die
Empfehlungen in VDI 3817 - Denkmalwerte Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung -
verwiesen.