Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 16.8.2024
Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 23.12.1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien im Bereich Wasser RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B 1 – 1018-33804 v. 19.4.1996
Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 23.12.1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien im Bereich Wasser RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B 1 – 1018-33804 v. 19.4.1996
Umsetzung der Richtlinie des Rates vom
23.12.1991
zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte
über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien im Bereich Wasser
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
IV B 1 – 1018-33804
Durch die Richtlinie des
Rates 91/692/EWG vom 23.12.1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen
Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter
Umweltschutzrichtlinien (Amtsblatt der EG Nr. L 377 S. 48) sind die
Gewässerschutz-Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft um folgende Bestimmung
ergänzt worden:
Der erste
Bericht erfasst den Zeitraum von 1993 bis 1995."
Mit der als Anlage 1
(*1) (ohne Anlagen) beigefügten Entscheidung 92/446/EWG vom 27.7.1992 über
die Fragebögen zu den Wasser-Richtlinien (Amtsblatt der EG Nr. L 247 S. 10) hat
die Europäische Kommission die Schemas der Fragebögen zu den in
Nordrhein-Westfalen von den Wasserbehörden [Ausnahmen: a) Richtlinie 80/778/EWG
vom 15.7.1980 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch:
Vollzug durch die Gesundheitsbehörden; b) Richtlinie 76/160/EWG vom 8.12.1975
über die Qualität der Badegewässer: Vollzug durch Gesundheits- und
Wasserbehörden] zu bearbeitenden Richtlinien bekannt gemacht.
Durch die als Anlage
2 (*1) beigefügte Entscheidung 95/337/EG vom 25.7.1995 zur Änderung der
Entscheidung 92/446/EWG über die Fragebögen zu den folgenden Wasserrichtlinien
(Amtsblatt der EG Nr. L 200 S. 1) hat die Kommission die bisherigen Fragebögen
durch neue Fragebögen ersetzt:
- Richtlinie 76/464/EWG vom 4.5.76 betreffend die Verschmutzung infolge
der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft
(einschl. Tochter-Richtlinien)
- Richtlinie 78/176/EWG vom 20.2.78 betreffend die Abfälle der
Titandioxid-Produktion
- Richtlinie 78/659/EWG vom 18.7.79 betreffend die Qualität von Fischgewässern
- Richtlinie 80/68/EWG vom 17.12.79 betreffend den Schutz des
Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe
- Richtlinie 75/440/EWG vom 16.6.75 betreffend die
Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung
- Richtlinie 79/869/EWG vom 9.10.79 betreffend die Häufigkeit der
Probeentnahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die
Trinkwassergewinnung
- Richtlinie 76/160/EWG 78 vom 8.12.75 betreffend die Qualität der
Badegewässer
Mit der Berichterstattung
für den Bereich Wasser ist das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen beauftragt.
Einzelheiten über die Erarbeitung der Daten und die Berichterstattung sind mit
mir abzustimmen.
Mein Runderlass vom
16.12.1994 (SMBl. NRW. 770) wird aufgehoben.
*1) Es wird darauf hingewiesen, dass die
Übernahme der im Ministerialblatt zur Information abgedruckten Anlagen 1 und 2
in das bereinigte Ministerialblatt (SMBl. NRW.) nicht erfolgt.