Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 13.6.2024
Tag der Umwelt am 5. Juni jeden Jahres Verbreitung des UN-Umweltemblems Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – IIIB5 – 8880, d. Chefs der Staatskanzlei – III A 5, d. Innenministeriums – V C 3 – 875, d. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – IA8 u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr – III/A4 – 46-00
Tag der Umwelt am 5. Juni jeden Jahres Verbreitung des UN-Umweltemblems Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – IIIB5 – 8880, d. Chefs der Staatskanzlei – III A 5, d. Innenministeriums – V C 3 – 875, d. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – IA8 u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr – III/A4 – 46-00
Tag der Umwelt am 5. Juni
jeden Jahres
Verbreitung des UN-Umweltemblems
Gem. RdErl. d.
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – IIIB5 – 8880,
d. Chefs der Staatskanzlei – III A 5,
d. Innenministeriums – V C 3 – 875,
d. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – IA8
u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr – III/A4 – 46-00
v. 13.4.1973
(am 1.1.2003 MUNLV)
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat auf Vorschlag der UN-Konferenz
über die menschliche Umwelt vom 5. bis 16.06.1972 in Stockholm während ihrer
letzten Sitzungsperiode den 5. Juni zum „Tag der Umwelt" (World
Environment Day) erklärt und die Regierungen der Welt aufgefordert, in jedem
Jahr an diesem Tag besondere Aktivitäten zu entfalten, die zur Vertiefung des
Umweltbewusstseins führen können.
Die
Landesregierung begrüßt und unterstützt die Proklamation des 5. Juni zum „Tag
der Umwelt". Die nachgeordneten Landesbehörden werden gebeten, diesen Tag
durch besondere Aktivitäten in geeigneter Weise (wie z.B. durch
Ad-hoc-Sitzungen von Beiräten und ähnlichen Gremien, offizielle Eröffnung
umweltfreundlicher Einrichtungen, Veranstaltung von Ausstellungen) in seiner
Bedeutung für die Stärkung des Umweltbewusstseins hervorzuheben.
Gemeinschaftliche Aktionen mit anderen Stellen haben Vorrang vor Einzelaktionen.
Den
Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts, deren Wirkungskreis betroffen ist, wird empfohlen,
entsprechend zu verfahren.
Auf Aktivitäten aus Anlass des Tages der Umwelt sollte entsprechend einer
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und allen Landesregierungen durch
Verwendung des nachstehend abgebildeten UN-Umweltzeichens besonders hingewiesen
werden. Darüber hinaus erscheint es der Landesregierung wünschenswert, dem
Gedanken des Umweltschutzes in der Öffentlichkeit dadurch großen Nachhall zu
verschaffen, dass staatliche und kommunale Behörden das UN-Umweltemblem im
einschlägigen Geschäftsverkehr verstärkt verwenden. Entsprechend der
Bund-Länder-Vereinbarung ist die Anwendung des Zeichens zu kommerziellen
Zwecken nicht gestattet.
Anlagen: