Abschluss der Bereinigung der
Verwaltungsvorschriften
2002 bis 2004
Bek. d. Innenministeriums v. 26.2.2004
Auf
Grund der mir durch § 9 der Verwaltungsverordnung über den Abschluss der Bereinigung
der Verwaltungsvorschriften vom 29. August 1961 erteilten Ermächtigung bestimme
ich hiermit:
Die
bisher in die Loseblattsammlung „Sammlung des Ministerialblattes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)“ aufgenommenen Verwaltungsvorschriften
(Erlasse) der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden treten mit
Ablauf des 15. März 2004 außer Kraft, soweit sie nicht in die aktuelle
elektronische Version der Sammlung des Ministerialblattes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) aufgenommen sind und nicht schon früher ihre
Geltung verloren haben (Ausschlusswirkung). Maßgeblich für den Inhalt einer
Verwaltungsvorschrift ist der Inhalt der elektronischen Version der Sammlung am
16. März 2004. Nachfolgende Änderungen werden im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.
MBl. NRW. 2004 S. 244.