Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 22.11.2024
Erlass für die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)
Erlass für die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)
Erlass für die
Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von
Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung
(Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)
Gemeinsamer
Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
- (Az. 52.10.03.02-EH-Erlass) - und
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
- (Az. 51.13.05.02-EH-Erlass) -
Vom 14. Dezember 2021
1
Die Vorgaben und Empfehlungen gemäß der Anlage zu diesem gemeinsamen Runderlass
(Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in Nordrhein-Westfalen) werden zur
Konkretisierung der Anforderungen an die Raumordnung, Bauleitplanung und
Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben erlassen.
2
Die Anlage zu diesem gemeinsamen Runderlass wird in der elektronischen Fassung
des Ministerialblatts (MBl. NRW.) veröffentlicht und
ist darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts (SMBl. NRW.) unter https://recht.nrw.de abrufbar. Sie wird zudem in elektronischer
Form auf der Internetseite des für Bauen und Stadtentwicklung zuständigen
Ministeriums sowie auf der Internetseite des für Raumordnung zuständigen
Ministeriums zum Abruf veröffentlicht.
3
Dieser gemeinsame Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der gemeinsame Runderlass des
Ministeriums für Bauen und Verkehr - V.4 / VI A 1 – 16.21 - und des
Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 322/323-30.28.17 -
„Einzelhandelserlass NRW“ vom 22. September 2008 (n. v.) außer Kraft.
MBl. NRW. 2021 S. 1106, ber. 25. März 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 227).
Anlagen: