Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.7.2024
Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 20. April/19. Mai 1955 Mitt. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr v. 23. 7. 1955
Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 20. April/19. Mai 1955 Mitt. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr v. 23. 7. 1955
über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen
Vollzugsaufgaben vom 20. April/19. Mai 1955
Mitt. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr
v. 23. 7. 1955
Die im Ministerialblatt Nr. 75 v. 4. Juli 1955 auf Seite 1017 und 1018 veröffentlichte Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen v. 20. 4. / 19. 5. 1955 tritt am 1. August 1955 in Kraft.
Eine Dienstanweisung über die Zusammenarbeit der Wasserschutzpolizei mit den
Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird in Kürze erlassen.